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Unterstützt werden Angebote und Einzel-Maßnahmen im Sinne der Ziele der UN-Kinderrechts-Konvention. Bewerbungen sind noch bis 17. März möglich.

(ty) Der Regierung von Oberbayern stehen im aktuellen Haushaltsjahr erneut Fördermittel zur Umsetzung der UN-Kinderrechts-Konventionen zur Verfügung. Darauf wurde heute hingewiesen. Damit sollen den Angaben zufolge Projekte, Angebote und Einzel-Maßnahmen im Sinne der Ziele der Kinderrechts-Konvention für Kinder, die in Asyl-Unterkünften leben, finanziell unterstützt werden. Bewerbungen für eine Förderung seien noch bis zum 17. März dieses Jahres möglich. Wie aus einer aktuellen Presse-Mitteilung hervorgeht, können zum Beispiel auch Projekte in der "Anker"-Einrichtung bei Manching-Oberstimm unterstützt werden.

"Möglichen förderfähigen Projekten sind hinsichtlich der Art und des Umfangs kaum Grenzen gesetzt", heißt es aus der Regierung von Oberbayern. Sie könnten sich beispielsweise mit den Themen Bildung, Ernährung und Gesundheit beschäftigen oder die künstlerische Betätigung oder aktive Freizeit-Beschäftigung der Kinder fördern. Im vergangenen Jahr seien rund 100 000 Euro für insgesamt 14 Vorhaben bewilligt worden – darunter ein pädagogisch begleiteter, biologischer "Naschgarten" in der Unterkunfts-Dependance Fürstenfeldbruck sowie diverse Kunst- und Sportprojekte, die an verschiedenen Standorten in ganz Oberbayern durchgeführt wurden.

"Voraussetzung für die finanzielle Förderung von Projekten ist, dass sich die Angebote an geflüchtete Kinder und Jugendliche richten, die in Unterkünften der Regierung von Oberbayern leben", erläutert die Regierung von Oberbayern. Dies umfasse den Angaben zufolge den "Anker" Oberbayern – und zwar ausdrücklich einschließlich seiner Unterkunfts-Dependancen und der Anker-Einrichtung Manching-Ingolstadt sowie die Gemeinschafts-Unterkünfte und Übergangs-Wohnheime im Regierungsbezirk. Projekt-Träger könnten die Förder-Anträge unter dem Stichwort
"UN-Kinderrechtskonvention" per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anfordern.

Die vom bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung gestellten Fördermittel können nach Angaben der Regierung von Oberbayern unter anderem Gemeinden und Gemeinde-Verbänden sowie für laufende Zwecke sozialen und ähnlichen Einrichtungen zugewiesen werden. Die einzelnen Bezirksregierungen könnten dadurch auf Besonderheiten in den jeweiligen Einrichtungen und örtliche Gegebenheiten angemessen reagieren und kommunale sowie freie Träger bei der Umsetzung der UN-Kinderrechts-Konvention unterstützen und einbinden.


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