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Bei Scheyern informierte Revier-Förster Dominik Reil vom AELF über ein Naturschutz-Programm, das Waldbesitzer für freiwillige Leistungen mit Geld belohnt.

(ty) Besondere Beachtung schenken sollte man auch in unserer Region den Bäumen im Wald, die mit einer wellenförmigen Farbmarkierung gekennzeichnet sind. Denn bei diesen handelt es sich um so genannte Biotop-Bäume, denen ein besonderer ökologischer Wert zugeschrieben wird. Waldeigentümer bekommen für deren Erhalt sogar vom Freistaat eine Ausgleichs-Prämie. Bei einer gemeinsamen Sammel-Beratung des Forst-Reviers von Schrobenhausen mit der Waldbesitzer-Vereinigung von Pfaffenhofen konnten sich dieser Tage in der Nähe von Kreutenbach im Gemeinde-Gebiet von Scheyern etliche interessierte Waldbesitzer näher über das "Vertrags-Naturschutz-Programm Wald" (kurz: VNP Wald) informieren.

Förster Dominik Reil, der Leiter des Forst-Reviers Schrobenhausen beim hiesigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ingolstadt-Pfaffenhofen, erklärte vor Ort detailliert, welche Voraussetzungen überhaupt notwendig sind, um im Rahmen des "VNP Wald" eine Ausgleichs-Zahlung für den Schutz und die Weiterentwicklung bedeutsamer lebender oder auch toter Bäume zu bekommen. Er erläuterte dazu auch die naturschutz-fachlichen Hintergründe. "Totholz ist ein unbändig wichtiger Wasserspeicher auf der Fläche, forstwirtschaftlich ein ganz wichtiger Faktor", sagt Reil. Deshalb gebe es auch für dessen Erhalt unter bestimmten Voraussetzungen Geld.

Welche Vorgaben aber im jeweiligen Fall konkret einzuhalten sind und wie viel Zuwendung man dann jeweils bekommt, das kläre der Waldbesitzer immer mit dem jeweils zuständigen Forstbeamten des hiesigen AELF. Direkt vor Ort wird dann nach den Worten von Reil beispielsweise ermittelt, ob es sich zum Beispiel um einen Horstbaum handelt, um einen Stamm mit einer für Fledermäuse bedeutsamen Spaltenbildung oder um eine vom Schwarzspecht als Bruthöhle ausgesuchte Buche. "Die forstliche Bewirtschaftung der jeweils betroffenen Waldflächen wird durch die Förderung nicht ausgeschlossen", betont Reil.

Die Voraussetzung dafür, Ausgleichs-Zahlungen zu bekommen, sei ein Antrag bei der Bewilligungs-Behörde, also beim jeweils zuständigen AELF. Die Möglichkeit zur Stellung eines Antrags für die aktuell laufende Periode bestehe bereits seit November vergangenen Jahres und noch bis Ende Mai dieses Jahres. "Wer die Förderung nutzen will, sollte sich nicht allzuviel Zeit damit lassen, die erforderlichen Schritte zu gehen", rät Reil. Das AELF Ingolstadt-Pfaffenhofen ist zuständig für die Landkreise Pfaffenhofen, Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt sowie für Ingolstadt. Weitere Informationen zu dieser Behörde und zu Kontakt-Möglichkeiten gibt es auf www.aelf-ip.bayern.de

Das bayerische "Vertrags-Naturschutz-Programm Wald" honoriert nach Angaben des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz "mit Zuwendungen freiwillige Leistungen, welche private oder körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz in ihren Wäldern erbringen". Das "VNP Wald" sei im Privatwald und im Körperschaftswald ein wichtiger Baustein für die Umsetzung naturschutz-fachlicher Ziele des europäischen Schutz-Gebiet-Netzes "Natura 2000" sowie der bayerischen Biodiversitäts-Strategie, erklärt das Ministerium.

Im Jahr 2020 waren nach Angaben des bayerischen Umwelt-Ministeriums im Rahmen des "VNP Wald" insgesamt 8,4 Millionen Euro ausbezahlt worden. Maßnahmen-Schwerpunkte seien die Erhaltung von Biotop-Bäumen und die Aufrechterhaltung der traditionellen Bewirtschaftung in den Mittelwäldern Frankens. Hier seien die bayerischen Vorkommen hochgradig gefährdeter Arten – wie zum Beispiel der Kleine Maivogel – für ganz Deutschland einmalig. Ziel sei das bayerische "VNP Wald" auf sechs Prozent der Fläche des Privat- und Körperschaftswalds im Freistaat. Weitere Infos von staatlicher Seite zu diesem Vertrags-Naturschutz-Programm gibt es unter diesem Link.

Mit dem VNP im Wald werden den Angaben zufolge ökologisch besonders wertvolle Lebensräume und Populationen von bedrohten Arten im Wald gesichert. "Waldbesitzer verpflichten sich, fünf beziehungsweise zwölf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften", heißt es im Bayern-Portal. Insbesondere Mittel- und Niederwälder, Biber-Lebensräume, lichte Wälder und wertvolle Strukturen wie Biotop-Bäume, Altholz-Inseln und Totholz – gegebenenfalls auch nach natürlichen Störungs-Ereignissen wie Windwurf – beziehungsweise ein vollständiger Nutzungs-Verzicht würden gefördert.


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