Er fuhr leicht alkoholisiert mit einem E-Scooter, altersbedingt gilt für ihn die 0,0-Promille-Grenze. Weiterer E-Scooter-Lenker ist nun seinen Führerschein los.
(ty) Regelungen, die man als junger Mensch im Straßenverkehr nicht nur kennen, sondern auch beachten sollte, sind in der Nacht zum heutigen Montag einem 19-Jährigen im Stadtgebiet von Dachau zum Verhängnis geworden. Der Mann war nach Angaben der örtlichen Polizeiinspektion gegen 0.30 Uhr auf einem E-Scooter in der Bahnhofstraße unterwegs, als er von Streifenbeamten gestoppt und überprüft wurde. Ein Alko-Test habe bei ihm dann einen Wert von mehr als 0,2 Promille ergeben. Ein Polizei-Sprecher erklärt: "Da es sich bei dem Fahrzeug-Lenker um einen 19-Jährigen handelt, galt für diesen die 0,00-Promille-Grenze." Gegen ihn sein ein Bußgeld-Verfahren eingeleitet worden.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Pegel von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Kartei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. Wissen sollte man außerdem:
Ab einem Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird eben unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."
Gegen 4.25 Uhr wurde heute, ebenfalls in Dachau, ein 28-jähriger E-Scooter-Lenker gestoppt, der nun ein Strafverfahren am Hals hat. Nach Angaben der örtlichen Polizei-Dienststelle wurde bei dem Mann, der auch in Dachau wohnt, im Zuge der Kontrolle ein Alkohol-Pegel von mehr als 1,1 Promille festgestellt. Daraufhin musste der Mann, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem sei sein Führerschein von den Streifenbeamten beschlagnahmt worden. Dem 28-Jährigen blüht nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr; in diesem Zusammenhang droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis.