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Anordnung gilt für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von über zwölf Tonnen. Sie darf als bemerkenswerter Schritt gesehen werden.

(ty) Das Landratsamt von Pfaffenhofen hat nach eigenem Bekunden jetzt eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, wonach im Stadtgebiet von Geisenfeld die Durchfahrt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als zwölf Tonnen gesperrt wird. Die Stadt habe im Vorfeld bei der Verkehrs-Behörde am Landratsamt einen entsprechenden Antrag zur Sperrung der Ortsdurchfahrt der B300 für den Schwerlast-Verkehr gestellt. Bis die entsprechenden Schilder aufgestellt sind, wird noch etwas Zeit vergehen. Und ob diese Anordnung des Landratsamts – ein ebenso bemerkenswerter wie mutiger Schritt – am Ende auch rechtlich Bestand hat oder ob zum Beispiel dagegen geklagt wird, wird sich ohnehin erst zeigen müssen.

Grund für die Anordnung der Landkreis-Behörde "sind unter anderem die für die dortige Wohnbevölkerung hohen Lärm- und Stickoxid-Belastungen, die der tagtäglich durch die Innenstadt fließende Verkehr verursacht", heißt es in einer Presse-Mitteilung vom heutigen Freitag. Das Pfaffenhofener Landratsamt agiert hier als untere Verwaltungs-Behörde des Freistaats Bayern und nicht als Vertretung des Landkreises im politischen Sinne.

Die Verkehrs-Problematik sei auf Initiative von Bürgermeister Paul Weber wiederholt auf unterschiedlichen Behörden-Ebenen erörtert worden – von der Polizeiinspektion in Geisenfeld über das staatliche Bauamt in Ingolstadt bis hin zur Regierung von Oberbayern und zum Verkehrs-Ministerium. "Zuletzt habe ich den Sachverhalt und die damit verbundenen Sorgen, Nöte und Forderungen in einem persönlichen Schreiben auch dem bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder dargelegt und ihn um Unterstützung bei der Umsetzung der Tonnage-Begrenzung gebeten", berichtet Weber.

Mit Ministern, Staatssekretären und Abgeordneten habe man die Geisenfelder Verkehrs-Problematik mehrfach intensiv erörtert. "Unterstützt wird der Antrag von einer breiten politischen Mehrheit aus der Kommunalpolitik und außerdem von den Landtags-Abgeordneten Karl Straub, Roland Weigert und von Landrat Albert Gürtner", heißt es aus dem Pfaffenhofener Landratsamt.

"Wir haben die notwendigen Anträge mit gewichtigen Argumenten untermauert, um dem vom Grundgesetz geschützten Anspruch der Bevölkerung auf körperliche Unversehrtheit gerecht zu werden und gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen", erklärt Bürgermeister Weber. Deshalb sei – so meldet das Landratsamt – das Durchfahrts-Verbot "nach eingehender Prüfung und Wertung aller vorliegenden Erkenntnisse jetzt von Landrat Albert Gürtner angeordnet worden".

Weber zeigt sich froh darüber, dass "die positive Entscheidung jetzt getroffen wurde und die berechtigten Anliegen der Geisenfelder Einwohner berücksichtigt wurden". Es gehe darum, den Anliegen der Menschen Gehör zu verschaffen und die Bürgerinnen und Bürger, aber vor allem die Kinder vor den gesundheitlichen Gefahren durch die hohe tägliche Lkw-Verkehrs-Belastung zu schützen".

Gelten soll die Anordnung laut Landratsamt "bis zur Realisierung der bereits geplanten Umgehungsstraße". Landrat Gürtner ist überzeugt davon, dass die Maßnahme geeignet ist, "die Gesundheit der Geisenfelder Bevölkerung zu schützen".  Er betont: "Die hoch frequentierte Innenstadt sowie die Wohnbebauung der Ausfallstraßen werden vor allem durch den Schwerlast-Verkehr enorm belastet." 

Durch den Schwerlast-Verkehr, der in bedeutender Länge durch das Stadtgebiet, an Schulwegen und auch an einem Kindergarten mit Außenspielplatz vorbeiführe, werde die Bevölkerung tagtäglich einer nicht unerheblichen Unfall-Gefahr sowie Lärm und Abgasen ausgesetzt.

Die durch die verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamts bewirkte Tonnage-Beschränkung erstreckt sich nach Angaben der Behörde "auf der Augsburger Straße aus Richtung Langenbruck kommend von der Abzweigung der Staatsstraße 2335 bis zur Einmündung der Augsburger Straße in die Maximilianstraße". Weiter heißt es: "Von Münchsmünster kommend, reicht die Sperrung der Regensburger Straße von der Ortstafel Geisenfeld bis zur Einmündung der Regensburger Straße in die Maximilianstraße".

Die praktischen Auswirkungen auf den täglichen Verkehr ergeben sich laut Landratsamt erst nach der Aufstellung der geänderten Beschilderung, die auf die Tonnage-Beschränkung hinweist. "Dies wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen", wurde dazu heute erklärt, ohne den Zeitraum näher einzugrenzen.

Der Schwerlast-Verkehr solle künftig über die Autobahn A9 und die Bundesstraße B16 umgeleitet werden, sodass keine Ortsdurchfahrt einer anderen Kommune berührt werde. "Damit sind aufgrund der Tonnage-Beschränkung auf der B300 für Anlieger anderer Straßen keine ins Gewicht fallenden Nachteile gegeben", heißt es aus dem Landratsamt.


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