Der 40-Jährige hatte 1,2 Promille, als er auf der A9 bei Garching gestoppt wurde. In Ingolstadt wurde ein 42-Jähriger mit über zwei Promille erwischt.
(ty) Einem 40 Jahre alten Kleintransporter-Fahrer, der aus dem Gemeinde-Bereich von Pfaffenhofen stammt, ist am gestrigen Morgen eine Polizei-Kontrolle vor den Toren von München zum strafrechtlichen Verhängnis geworden. Der Mann wurde gegen 7.40 Uhr von Streifenbeamten der Verkehrspolizei-Inspektion aus Freising gestoppt, als er mit seinem Mercedes-Sprinter gerade im Bereich der A9-Anschlussstelle Garching unterwegs war, und einer allgemeinen Überprüfung unterzogen. An eine Weiterfahrt war dann nicht mehr zu denken.
Wie heute erklärt wurde, nahmen die Gesetzeshüter zunächst "deutlichen Alkohol-Geruch" im Fahrzeug wahr. Daraufhin sei dem 40-Jährigen ein Atem-Test angeboten worden, den er dann auch absolviert habe. Dieser habe einen Pegel von 1,20 Promille ergeben. Der Rausch-Fahrer musste daraufhin zur Blutentnahme, sein Führerschein wurde einkassiert. Im Zuge des Strafverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr, das den Pfaffenhofener nun erwartet, droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Bemerkenswert: Der Beifahrer war laut Polizei nüchtern. An ihn sei der Kleintransporter-Schlüssel übergeben worden.
Noch deutlich betrunkener gewesen ist ein 42 Jahre alter Pkw-Lenker der in der Nacht zum heutigen Dienstag gegen 0.25 Uhr an der A9-Anschlussstelle Ingolstadt-Süd von Gesetzeshütern gestoppt worden ist. Der polnische Wagen, der in Richtung Norden unterwegs war, wurde von Streifenbeamten der Verkehrspolizei-Inspektion aus Ingolstadt aufgehalten. Nachdem bei dem Fahrer "starker Alkohol-Geruch und eine verwaschene Aussprache" festgestellt worden waren, folgte auch bei ihm ein freiwilliger Alko-Test: Dieser erbrachte einen Wert von mehr als zwei Promille.
Auch gegen diesen Mann sei ein Ermittlungs-Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet worden. Auch der 42-Jährige ist jetzt seinen Führerschein los: Dieser sei von den Streifenbeamten beschlagnahmt worden. Auch der Auto-Schlüssel wurde einkassiert. Außerdem musste der Rausch-Fahrer, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird.