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27-Jähriger wurde am späten gestrigen Abend in Ingolstadt gestoppt. Auch auf Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Karte muss er sich einstellen.

(ty) Eine Verkehrs-Kontrolle ist am späten gestrigen Abend einem 27-Jährigen in Ingolstadt zum Verhängnis geworden. Der in Niederbayern wohnende Mann war gegen 23.30 Uhr ins Visier von Streifenbeamten geraten, als er auf einem E-Scooter im Bereich der Manchinger Straße unterwegs war. Im Zuge der Überprüfungen sei bei ihm "deutlicher Alkohol-Geruch" festgestellt worden. Ein daraufhin durchgeführter Test habe den im Raum stehenden Verdacht bestätigt und einen Wert von "knapp über einem Promille" ergeben. Der Verkehrs-Sünder muss sich jetzt auf ein sattes Bußgeld, Strafpunkte und ein Fahrverbot einstellen.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben auch von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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