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Der 81-Jährige fing sich mit der Aktion in Neufahrn am gestrigen Nachmittag ein Strafverfahren ein. Fahrverbot galt noch bis 24 Uhr.

(ty) Trotz eines noch ein paar Stunden gegen ihn bestehenden Fahrverbots ist am gestrigen Nachmittag ein Rentner mit dem Auto zur Polizeiinspektion in Neufahrn bei Freising gesteuert, um seinen Führerschein wieder abzuholen. "Die aufnehmende Beamtin musste gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Fahrens trotz Fahrverbotes einleiten", berichtet heute ein Polizei-Sprecher und erklärt: Gemäß Paragraf 21 des Straßenverkehrs-Gesetzes stelle auch das Führen eines Fahrzeuges während eines gültigen Fahrverbots eine Straftat dar – was zwingend von der Polizei zu verfolgen sei.

Gegen den 81-Jährigen bestand laut Polizei ein einmonatiges Fahrverbot bis zum Ende des 31. Mai. Gegen 13.30 Uhr sei der Senior gestern bei der Polizei-Dienststelle in Neufahrn erschienen, um seinen Führerschein wieder in Empfang zu nehmen. "Was grundsätzlich möglich ist, soweit bis zum Ablauf des Tages kein Kfz auf öffentlichem Verkehrsgrund bewegt wird", erläutern die Gesetzeshüter. Das Problem in diesem Fall: Der Rentner sei mit seinem Pkw vorgefahren, obwohl sein Fahrverbot noch bis 24 Uhr gültig gewesen sei. Nun werde der Mann wohl noch länger auf die Nutzung seines Autos verzichten müssen.


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