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35-Jähriger fuhr auf der falschen Seite, 42-Jähriger hatte über 2,2 Promille. Beide Pedelec-Fahrer wurden bei dem Crash in Ingolstadt verletzt.  

(ty) Zwei Pedalritter im Alter von 35 und 42 Jahren, die auf unterschiedliche Weise gegen die geltenden Vorschriften im Straßenverkehr verstoßen haben, sind am gestrigen Morgen in Ingolstadt im Begegnungs-Verkehr zusammengekracht und haben dabei Verletzungen davongetragen. Beiden droht nun ein Strafverfahren. Gescheppert hatte es kurz nach 8 Uhr an der Münchner Straße. Der 35-Jährige, der mit einem Pedelec auf Tour war, verdingte sich als Geisterfahrer. Der 42-Jährige war mit seinem Pedelec zwar in der korrekten Richtung unterwegs, saß allerdings stockbesoffen im Sattel.

Zum Unfall-Geschehen teilte die örtliche Verkehrspolizei-Inspektion heute folgendes mit: Der 42-Jährige befuhr mit seinem Pedelec die Münchener Straße stadtauswärts. Er benutzte den für ihn vorgeschriebenen Radweg. Auf Höhe von Haus-Nummer 165 kam ihm der 35-Jährige entgegen, der seinerseits mit seinem Pedelec den Radweg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung als so genannter Geisterradler nutzte. "Die beiden Pedelec Fahrer stießen im Begegnungs-Verkehr mit den Lenkern zusammen und stürzten", fasst die Polizei zusammen.

Beide verletzten sich durch das Kollision- beziehungsweise Sturz-Geschehen jeweils leicht. Nach Angaben der Polizei konnten sie vom alarmierten Rettungsdienst jeweils vor Ort ambulant behandelt werden. Im Zuge der Unfall-Aufnahme sei von den Streifenbeamten zunächst "starker Alkohol-Geruch" bei dem 42-Jährigen wahrgenommen worden. Ein anschließend durchgeführter Alko-Test bestätigte dann auch den im Raum stehenden Verdacht: Wie heute erklärt wurde, kam dabei ein Wert in Höhe von mehr als 2,2 Promille ans Licht. 

Angesichts dieses Ergebnisses musste der 42-Jährige eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Diese wurde bei der Verkehrspolizei-Inspektion von einem hinzugerufenen Arzt durchgeführt. Den Rausch-Radler erwartet nach Angaben der Polizei nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen fahrlässiger Körperverletzung. Dem 35-jährigen Geisterradler drohe ebenfalls ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.  Der an den beiden Bikes entstandene Sachschaden belaufe sich auf insgesamt 200 bis 300 Euro. 

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