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Der Motorroller-Fahrer reagierte zunächst nicht auf die Streifenbeamten. An seiner Wohnadresse wurden dann 1,8 Promille bei ihm festgestellt.

(ty) Handfesten strafrechtlichen Ärger hat sich ein Motorroller-Fahrer in der Nacht zum heutigen Samstag im Gemeinde-Gebiet von Reichertshofen eingefangen. Der 20-Jährige sollte von Streifenbeamten der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Geisenfeld gegen 2 Uhr einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen werden, reagierte allerdings – so heißt es im Polizei-Bericht – zunächst nicht auf die Anhalte-Signale. Entkommen sollte der 20-Jährige den Gesetzeshütern allerdings nicht: An seiner Wohnanschrift in Reichertshofen wurde der Kleinkraftrad-Fahrer schließlich unter die Lupe genommen.

Gegenüber den Beamten habe der Mann eingeräumt, unter Alkohol-Einfluss zu stehen. Ein Vortest habe diese Aussage bestätigt: Wie es heißt, wurde dabei ein Wert von 1,8 Promille festgestellt. Der betrunkene Mann musste die Beamten daraufhin mit zur Polizei-Dienststelle nach Geisenfeld begleiten. Dort sei eine Blutentnahme durchgeführt worden. Auf den Reichertshofener komme nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu. In diesem Zusammenhang droht ihm auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall geschieht.


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