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Betroffen sind vier Gemeinden im Kreis Neuburg-Schrobenhausen, hier die Liste. Im Wasser der "Burgheimer Gruppe" wurden "coliforme Bakterien" nachgewiesen.

(ty) Aufgrund von colifomen Bakterien im Trinkwasser der "Burgheimer Gruppe" hatte das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen bekanntlich am gestrigen Donnerstag, 15. Juni, eine Abkoch-Anordnung für Trinkwasser erlassen. Betroffen davon: zahlreiche Orte in verschiedenen Gemeinden aus dem Landkreis sowie einige Ortsteile der Stadt Rain. Am heutigen Freitag erklärte das Landratsamt: "Nachdem nun aktuelle Beprobungs-Ergebnisse vorliegen, kann in Teilen des Versorgungs-Gebiets die Abkoch-Anordnung wieder aufgehoben werden." In welchen Orten das Trinkwasser nicht mehr beziehungsweise weiterhin abgekocht werden sollte, fassen wir nachfolgend zusammen.

Den heutigen Angaben der Behörde zufolge ist in Teilen der Gemeinde Burgheim sowie in den gestern noch betroffenen Ortsteilen von Rain kein Abkochen mehr erforderlich, "da keine coliformen Bakterien festgestellt wurden". Weiterhin abgekocht werden müsse das Trinkwasser allerdings noch in Dezenacker, Längloh, Illdorf, Biding, Leidling, St. Wolfgang, Ehekirchen, Wallertshofen, Ambach, Bonsal, Buch, Dinkelshausen, Fernmittenhausen, Hollenbach, Holzkirchen, Nähermittenhausen, Ried, Schainbach, Schönesberg, Seiboldsdorf, Walda, Weidorf, Rohrenfels, Baiern, Isenhofen, Ballersdorf (ohne "Am Südhang"), Ergertshausen und Wagenhofen (siehe auch übersichtliche Auflistung unten).

Eine Chlorung erfolgt laut Landratsamt hier nicht, "da durch das Abkochen eine ausreichende Desinfektion des Wassers gewährleistet ist". Die Ursache des Keim-Eintrags in das Trinkwasser werde weiter untersucht. "Weitere Proben wurden vom Wasserversorger bereits gezogen", wurde heute erneut erklärt. Die Abkoch-Anordnung gelte noch, bis das Erreichen einer einwandfreien Trinkwasser-Qualität wieder sichergestellt sei. Durch den Nachweis von coliformen Bakterien sei die Übertragung von Krankheiten wie zum Beispiel Durchfall über das Trinkwasser nicht ausgeschlossen. Laut Gesundheitsamt soll deshalb das Trinkwasser der "Burgheimer Gruppe" bis auf Weiteres "unbedingt nur noch in abgekochtem Zustand benutzt werden".

Was laut Gesundheits-Behörde in den betroffenen Gebieten bis zur Aufhebung des Abkoch-Gebots zu beachten ist:

  • Leitungswasser nur abgekocht trinken.
  • Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Für die Zubereitung von Nahrung (auch Waschen von Obst und Gemüse) und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
  • Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, können im Geschirrspül-Automaten bei über 60 Grad und darüber hinaus gereinigt werden.
  • "Das Leitungswasser für das Zähneputzen und andere Zwecke kann ohne Einschränkung genutzt werden", so die Behörde.

Weiterhin abgekocht werden muss das Trinkwasser laut Landratsamt in folgenden Orten:

Gemeinde Burgheim:

  • Dezenacker
  • Längloh
  • Biding
  • Illdorf
  • Leidling

Gemeinde Rohrenfels

  • Rohrenfels
  • Isenhofen
  • Baiern
  • Ballersdorf (ohne „Am Südhang“)
  • Ergertshausen
  • Wagenhofen

Gemeinde Ehekirchen

  • Ehekirchen
  • Ambach
  • Bonsal
  • Buch
  • Dinkelshausen
  • Fernmittenhausen
  • Hollenbach
  • Holzkirchen
  • Nähermittenhausen
  • Ried
  • Schainbach
  • Schönesberg
  • Seiboldsdorf
  • Walda
  • Wallertshofen
  • Weidorf

Gemeinde Oberhausen

  • St. Wolfgang 

Für Rückfragen zur Trinkwasser-Hygiene ist der Zweckverband zur Wasser-Versorgung der "Burgheimer Gruppe" unter der Telefonnummer (0 84 32) 15 51 erreichbar.

Erstmeldung zum Thema:

Trinkwasser-Abkoch-Anordnung für Teile des Kreises Neuburg-Schrobenhausen


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