Der Elektromotor unterstützte auch ohne Betätigung der Pedale. Dafür fehlte allerdings die nötige Versicherung.
(ty) Ein Strafverfahren eingehandelt hat sich am gestrigen Freitag ein 48 Jahre alter Zweirad-Lenker, der im Gemeinde-Gebiet von Geisenfeld in eine Verkehrs-Kontrolle geraten ist. Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtet, stellten die Streifenbeamten im Zuge der Überprüfungen fest, "dass der Elektromotor des E-Bikes nicht nur bei Betätigung der Pedale unterstützt, sondern per Handgas, auch ohne Betätigung der Pedale, aktiviert werden kann".
Das Problem: Somit handele es sich rechtlich nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um ein Kraftrad. Für sein Gefährt habe der 48-Jährige jedoch keinen entsprechenden Versicherungs-Nachweis erbringen können. Gegen den Mann sei deshalb ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das so genannte Pflicht-Versicherungs-Gesetz eingeleitet worden. "Das E-Bike wurde sichergestellt", meldet die Polizei. Das Zweirad soll nun einer technischen Untersuchung unterzogen werden.
Ebenfalls gestern ist in Geisenfeld ein E-Scooter-Fahrer ins Visier der Beamten geraten. An seinem Gefährt sei kein Versicherungs-Kennzeichen angebracht gewesen. "Bei der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass kein Versicherungs-Schutz besteht", so die Polizei. Auch in diesem Falle sei ein Ermittlungs-Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz eingeleitet worden.