Logo
Anzeige
Anzeige

Der Elektromotor unterstützte auch ohne Betätigung der Pedale. Dafür fehlte allerdings die nötige Versicherung.

(ty) Ein Strafverfahren eingehandelt hat sich am gestrigen Freitag ein 48 Jahre alter Zweirad-Lenker, der im Gemeinde-Gebiet von Geisenfeld in eine Verkehrs-Kontrolle geraten ist. Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtet, stellten die Streifenbeamten im Zuge der Überprüfungen fest, "dass der Elektromotor des E-Bikes nicht nur bei Betätigung der Pedale unterstützt, sondern per Handgas, auch ohne Betätigung der Pedale, aktiviert werden kann". 

Das Problem: Somit handele es sich rechtlich nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um ein Kraftrad. Für sein Gefährt habe der 48-Jährige jedoch keinen entsprechenden Versicherungs-Nachweis erbringen können. Gegen den Mann sei deshalb ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das so genannte Pflicht-Versicherungs-Gesetz eingeleitet worden. "Das E-Bike wurde sichergestellt", meldet die Polizei. Das Zweirad soll nun einer technischen Untersuchung unterzogen werden.

Ebenfalls gestern ist in Geisenfeld ein E-Scooter-Fahrer ins Visier der Beamten geraten. An seinem Gefährt sei kein Versicherungs-Kennzeichen angebracht gewesen. "Bei der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass kein Versicherungs-Schutz besteht", so die Polizei. Auch in diesem Falle sei ein Ermittlungs-Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz eingeleitet worden.


Anzeige
RSS feed