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Der junge Mann hat sich am gestrigen Abend in Eichstätt wohl gleich doppelten strafrechtlichen Ärger eingefangen.

(ty) Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und obendrein wegen Beleidigung kommt auf einen 22-jährigen Einheimischen zu, der am gestrigen Abend unter Alkohol- und Drogen-Einfluss auf einem E-Scooter in Eichstätt unterwegs gewesen ist und dabei auch einen Passanten beschimpft hat. Wie die örtliche Polizeiinspektion heute meldet, ist der 22-Jährige gegen 19.20 Uhr aufgefallen, weil er auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarkts an der Industriestraße fast einen Zusammenstoß mit einem Fußgänger verursachte hatte. Auf seine gefährliche Fahrweise mit dem Elektro-Roller angesprochen, habe er den Passanten beleidigt.

Der unflätig angegangene Passant habe nach dem Vorfall die Polizei verständigt, berichten die Gesetzeshüter. Bei der Aufnahme des Sachverhalts stellten die herbeigeeilten Streifenbeamten deutlichen Alkoholgeruch bei dem E-Scooter-Lenker fest. Ein Atem-Test habe den Verdacht bestätigt. Dieser habe bei dem 22-Jährigen einen Wert von 1,1 Promille ergeben. Ferner seien bei dem jungen Mann drogen-typische Anzeichen wahrgenommen worden. Der 22-jährige musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen, die in der örtlichen Klinik durchgeführt wurde. Die Weiterfahrt mit dem Scooter wurde freilich unterbunden.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand* nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."

* Mit Urteil vom 17. April hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) – wie berichtet – entschieden, dass die derzeitige Rechtslage es den Fahrerlaubnis-Behörden nicht ermöglicht, ein Fahrverbot für fahrerlaubnis-freie Fahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter zu verhängen. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen mittlerweile vor, wie aus einer kürzlich veröffentlichten Mitteilung aus dem BayVGH hervorgeht. Der unterlegene Freistaat Bayern könne gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht Revision einlegen. 


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