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Er wurde am gestrigen Abend in Schrobenhausen gestoppt, war erheblich alkoholisiert. Ob eine Straftat vorliegt, muss die Blut-Untersuchung zeigen.

(ty) So oder so zum Verhängnis geworden ist einem Motorrad-Fahrer am gestrigen Abend einem Verkehrs-Kontrolle im Stadtgebiet von Schrobenhausen. Gestoppt wurde der 64-Jährige, der auch im Gemeinde-Bereich von Schrobenhausen wohnt, gegen 22 Uhr von Streifenbeamten der örtlichen Polizeiinspektion, als er mit seiner Maschine gerade auf der Georg-Leinfelder-Straße unterwegs war. Ob er mit einem Fahrverbot davonkommt oder ob ihm sogar der Entzug seiner Fahrerlaubnis blüht, das muss sich erst noch herausstellen. Zunächst hatten die Streifenbeamten Alkohol-Geruch bei dem Biker wahrgenommen. 

Ein Alko-Test habe den im Raum stehenden Verdacht bestätigt: Dieser habe einen Wert von "knapp über einem Promille" ergeben. Der 64-Jährige musste deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Zeigt sich bei der Labor-Auswertung, dass der Zweirad-Lenker mindestens 1,1 Promille intus hatte, dann drohen ihm ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie dabei verbunden der Entzug einer Fahrerlaubnis. Falls der Grenzwert nicht überschritten wurde, dann muss sich der Motorrad-Fahrer auf einen Bußgeld-Bescheid und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Kartei sowie auf ein Fahrverbot einstellen.


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