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Der Bundestags-Abgeordnete Eckert sowie die Bürgermeister von Schweitenkirchen, Rohrbach, Allershausen und Neufahrn fordern die Absenkung der Immissions-Grenzwerte für freiwillige Lärmschutz-Maßnahmen.

(ty) Der hiesige Bundestags-Abgeordnete Leon Eckert sowie die Bürgermeister Christian Keck (Rohrbach), Josef Heigenhauser (Schweitenkirchen), Martin Vaas (Allershausen) und Franz Heilmeier (Neufahrn) setzen sich gemeinsam für einen besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Autobahn-Lärm ein. Wie Eckert mitteilte, richten sie sich in einem gemeinsamen Schreiben an die Mitglieder des Haushalts-Ausschusses des deutschen Bundestages. Den entsprechenden Haushalts-Antrag mit der Forderung nach einer Absenkung der Immissions-Grenzwerte für freiwillige Lärmschutz-Maßnahmen legt der Grünen-Abgeordnete nach eigenem Bekunden dem Haushalts-Ausschuss vor.

"Jeden Tag verkehren auf Deutschlands Autobahnen Personen- und Güterverkehre. Sie sind Teil des Fundamentes unseres wirtschaftlichen Wohlstandes in der Bundesrepublik Deutschland", so die Unterzeichner. Und weiter: "Personen- und Güterverkehr entsteht zum Großteil zwischen den Ballungs-Zentren. Auf dem Weg durchquert er zwangsläufig auch ländliche, weniger stark besiedelte Räume unseres Landes. Diese Räume profitieren ebenfalls von den Bundesautobahnen, sind aber auch durch den starken Verkehrslärm an Autobahnen belastet." Die genannten Rathaus-Chefs sowie der Bundestags-Abgeordnete Eckert, dessen Wahlkreis die Landkreise Pfaffenhofen und Freising sowie Teile des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen umfasst, gehen nun auf den Haushalts-Ausschuss des Bundestags zu.

Sie wollen mit ihrem Antrag "eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch Lärmschutz erreichen", heißt es zusammenfassend in einer von Eckert verschickten Presse-Mitteilung. Konkret geht es demnach um folgendes: "Durch den Bundeshaushalt können Lärmschutz-Maßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen aktuell finanziert werden, wenn bestimmte Immissions-Grenzwerte, also bestimmte Lärmpegel überschritten werden. Die Forderung des Antrags ist, diese Grenzwerte abzusenken. Die niedrigeren Lärm-Grenzwerte, die aktuell bei Neu- und Erweiterungsbauten von Autobahnen gelten, sollen der Forderung nach in Zukunft auch bei Bestandsbauten gelten."

Die vier Gemeinde-Oberhäupter und der Grünen-Abgeordnete begründen ihre Forderung so: "Lärm macht krank. Anwohnerinnen und Anwohner von Bundesfernstraßen sind Leidtragende einer Infrastruktur, die den gesamtwirtschaftlichen Erfolg der Bundesrepublik mitverantwortet. In vielen Fällen sind sie das, ohne dass sie direkt durch einen Autobahn-Anschluss selbst davon profitieren. Die Gesellschaft steht in der Verantwortung, die zusätzlichen Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner auszugleichen. Denn Menschen, die mit hohen Lärmbelastungen leben, müssen laut dem Bundesumweltamt mit Beeinträchtigungen des psychischen und sozialen Wohlbefindens rechnen."

Weiter erklären sie: "Lärmschutz fehlt vor allem an Bestandsstraßen. Lärmschutz-Maßnahmen entstehen aber in erster Linie bei Neu- oder Erweiterungsbauten. Lärmschutz-Maßnahmen sind also besonders auch an Bestandsstraßen von Nöten." Genau an dieser Stelle, so fasst der Bundestags-Abgeordnete Eckert zusammen, greife die Forderung, Lärmschutz-Maßnahmen bereits bei niedrigeren Lärm-Grenzwerten aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.


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