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Beim Hantieren mit einem Abflamm-Gerät hat ein Grundstücks-Besitzer in Brunnen gestern fahrlässig gehandelt.

(ty) In Brunnen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sind laut Polizei am gestrigen Nachmittag zwei Thujen-Hecken in Brand geraten. Der Vorfall ereignete sich den Angaben zufolge gegen 16 Uhr auf einem Privat-Grundstück. Das Feuer sei ausgebrochen, als der Besitzer des Areals mit Hilfe eines Abflamm-Geräts das Unkraut in seiner Hof-Einfahrt habe beseitigen wollen. Bei dieser Aktion sei es zum Übergreifen der Flammen auf die besagten Hecken gekommen, die dadurch in Brand geraten seien.

Dank des schnellen Handelns des Besitzers und von mehreren Nachbarn habe verhindert werden können, dass sich das Feuer weiter ausgebreitet habe. Der Brand habe noch vor dem Eintreffen der Feuerwehren aus den umliegenden Ortschaften gelöscht werden können. Verletzt worden sei zum Glück niemand, meldet die Polizeiinspektion aus Schrobenhausen. Ob der fahrlässige Umgang des Grundstücks-Besitzers mit dem Abflamm-Gerät auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehe, entscheide nun das Landratsamt, so die Polizei. Dem Mann droht ein Bußgeld.


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