Es geht um Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkunden-Fälschung und Verstoß gegen das Waffen-Gesetz. Kommt illegaler Aufenthalt in Deutschland hinzu?
(ty) Mehrere handfeste Verstöße hat laut heutiger Mitteilung ein 20-jähriger Pkw-Lenker begangen, auf den Zivilfahnder von der Verkehrspolizei-Inspektion aus Freising am Donnerstagabend bei einer Verkehrs-Kontrolle auf der A9 im Gemeinde-Bereich von Schweitenkirchen gestoßen sind. Was er den Beamten vorschwindelte, flog schon auf. Bei deren Nachforschungen stellte sich heraus, dass der kosovarische Staatsbürger mit einem gefälschten Führersein unterwegs war. Aber nicht nur deshalb bekommt der junge Mann nun mächtig Ärger. Denn an seiner Wohnanschrift in Nürnberg fand sich ein unerlaubtes Springmesser.
Gegen 23 Uhr sei der 20-Jährige den Zivilfahndern aufgefallen, als er mit einem VW-Golf, der ein Nürnberger Kennzeichen trug, in Richtung Berlin unterwegs war, heißt es im aktuellen Bericht der Verkehrspolizei-Inspektion aus Freising. Bei der anschließenden Kontrolle an der Autobahn-Anschlussstelle Schweitenkirchen habe er lediglich ein Foto seines Führerscheines vorzeigen können.
Auch einen Ausweis habe der junge Mann nicht mit sich geführt. Stattdessen zeigte er den Beamten lediglich ein Foto eines slowenischen Aufenthalts-Titels. "Die erfahrenen Beamten erkannten sofort, dass es sich bei dem Führerschein auf dem Foto um eine Fälschung handeln musste", heißt es weiter.
Um das Dokument zu prüfen, schickten die Freisinger Beamten ihre Nürnberger Kollegen zur Wohnanschrift des Fahrzeug-Lenkers. Dort habe der Vater den Führerschein des 20-Jährigen ausgehändigt. "Auch die Nürnberger Kollegen erkannten den Schwindel sofort und stellten das gefälschte Dokument sicher", wird berichtet.
Der Aufenthalts-Titel sei hingegen nicht aufzufinden gewesen. Stattdessen hätten die Beamten noch ein Springmesser im Zimmer des 20-Jährigen entdeckt. Die Weiterfahrt wurde dem 20-Jährigen nach der Kontrolle untersagt. Er musste laut Polizei-Angaben mit der Bahn weiter nach Nürnberg reisen.
Auf ihn warten nun mehrere Straf- und Bußgeld-Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkunden-Fälschung und eines Verstoßes gegen das Waffen-Gesetz. Ferner stellte sich heraus, dass er an seiner Wohnanschrift bei seinem Vater nicht angemeldet ist. "Ob sich der kosovarische Staatsbürger legal in Deutschland aufhält und ob es sich bei dem noch nicht aufgefundenen Aufenthalts-Titel auch um eine Fälschung handelt, ist noch Gegenstand der Ermittlungen", erklärte heute ein Polizei-Sprecher.