Die Pkw-Lenkerin hatte fast 1,1 Promille, als es in Allershausen krachte. Führerschein einkassiert, Entzug der Fahrerlaubnis droht.
(ty) Eine betrunkene Autofahrerin, die ihr sieben Jahre altes Kind mit an Bord hatte, hat am späten gestrigen Nachmittag in Allershausen einen für sie folgenreichen Verkehrsunfall verursacht: Die Frau krachte ins Heck eines anderen Pkw und schob diesen gegen einen weiteren Wagen. Verletzt wurde bei dieser Doppel-Kollision zum Glück niemand. Die 47-Jährige ist jetzt allerdings ihren Führerschein los, blickt außerdem einem Strafverfahren entgegen und muss in diesem Zusammenhang obendrein mit dem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen.
Laut heutiger Mitteilung der Polizei war die 47-Jährige mit ihrem Pkw auf der Münchner Straße in Allershausen unterwegs, als es gegen 17.20 Uhr krachte. Sie hatte den Angaben zufolge ihre siebenjährige Tochter mit im Auto. Wie es weiter heißt, mussten die vorausfahrenden Pkw-Lenker verkehrsbedingt bis zum Stillstand abbremsen. Dies habe die 47-Jährige allerdings zu spät gemerkt. Ihr Auto sei gegen den davor stehenden Citroen geprallt, der von einer 42-Jährigen aus Hohenkammer gesteuert wurde. "Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Citroen noch auf den Mini einer 46-Jährigen aus Hohenkammer geschoben", erklärt die Polizei.
Alle Unfall-Beteiligten seien zum Glück unverletzt davongekommen. Der entstandene Sachschaden wurde von den Streifenbeamten auf insgesamt 9000 Euro geschätzt. Im Zuge der Maßnahmen zur Unfall-Aufnahme sei zunächst Alkohol-Geruch bei der Crash-Verursacherin festgestellt worden. Ein daraufhin von der 47-Jährigen freiwillig durchgeführter Atem-Test bestätigte dann auch den im Raum stehenden Verdacht: Laut Polizei-Angaben wurde dabei ein Wert in Höhe von "knapp 1,1 Promille" festgestellt. So kam es für die Frau aus dem Landkreis Freising, wie es in solchen Fällen meistens kommt:
Sie musste wegen der erheblichen Alkoholisierung und der im Raum stehenden Straftat eine Blutentnahme über sich ergehen lassen; diese wurde im Krankenhaus in Freising vorgenommen. Außerdem sei der Führerschein der Alkohol- und Unfall-Fahrerin von den Streifenbeamten sichergestellt worden. Gegen die 47-Jährige sei ein Strafverfahren eingeleitet worden. Wegen des Unfalls unter dem nicht unerheblichen Einfluss von Alkohol wird sie sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten müssen. Damit muss sie den Entzug der Fahrerlaubnis befürchten.