Wie hoch die Aufwendungen im vergangenen Jahr in welchem Bereich waren und was das für den Kreis-Haushalt bedeutet, lesen Sie hier.
(ty) Die laufenden Leistungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt sind im Kreis Pfaffenhofen nach dem über mehrere Jahre niedrigen Niveau von jeweils unter 240 000 Euro und einer sprunghaften Erhöhung im Jahr 2022 auf rund 500 000 Euro zuletzt weiter gestiegen. Und zwar auf fast 650 000 Euro im vergangenen Jahr. Darauf hat Daniela Herrler, die Leiterin des Sachgebiets "Soziales, Integration" am Landratsamt, jetzt bei der Vorstellung ihrer Jahres-Statistik für 2023 hingewiesen. Außerdem nannte sie weitere Zahlen und Daten; nachfolgend die Details.
Die gesamten Landkreis-Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende – Kosten der Unterkunft – lagen den Angaben zufolge im vergangenen Jahr bei fast 5,83 Millionen Euro. Das bedeute gegenüber dem Vorjahr, für das 4,87 Millionen Euro zu Buche gestanden hatten, einen weiteren deutlichen Anstieg um 19,7 Prozent.
Zum Vergleich: Im Jahr 2021 hatte der Betrag bei 4,32 Millionen Euro gelegen. "Damit wurde bei diesen Ausgaben ein neuer Höchststand erreicht", erklärt Herrler. Zurückzuführen sind die steigenden Ausgaben in diesem Bereich ihren Worten zufolge "auf die weiterhin anhaltende Ukraine-Krise und die bis März 2025 verlängerte Massen-Zustrom-Richtlinie".
Eine positive Auswirkung auf den Landkreis-Haushalt stellte laut Herrler aber die im vergangenen Jahr von 67,4 Prozent auf 68,9 Prozent erhöhte Bundes-Beteiligungs-Quote dar. Somit verleiben nach ihren Angaben in der Endabrechnung für den Landkreis Pfaffenhofen für das vergangene Jahr rund 1,8 Millionen Euro als endgültige Ausgaben.
Wie die Leiterin des Sozialamts des Landkreises Pfaffenhofen heute weiter berichtet hat, sind die Kosten für die Grundsicherung im Alter und für Erwerbsunfähige – jeweils Kosten für Lebensunterhalt und Unterkunft – im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr weiter gestiegen. Sie summierten sich demnach im vergangenen Jahr auf rund 3,9 Millionen Euro – gegenüber 3,31 Millionen Euro im Jahr davor.
"Das bedeutet nach 2022 mit knapp 19 Prozent gegenüber 2021 nun eine weitere Steigerung um 17,3 Prozent in 2023 gegenüber dem Vorjahr", fasst Herrler zusammen. Die Mehrung lässt sich ihren Angaben zufolge "mit den angehobenen Regelsätzen und steigenden Wohnkosten erklären".
Bei diesen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII handele es sich im Übrigen um eine so genannte Bundes-Auftrags-Verwaltung – das heiße: Der Bund übernehme die Kosten für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit vollständig. Der genannte Betrag von rund 3,9 Millionen Euro belaste somit nicht den Landkreis-Haushalt.