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33-Jähriger hatte laut Polizei fast zwei Promille, als er am gestrigen Abend die Kontrolle über seinen BMW verlor.

(ty) Vier zum Teil schwer Verletzte und ein geschrottetes Auto – das ist die Bilanz eines heftigen Verkehrsunfalls, der sich am gestrigen Abend im Gemeinde-Bereich von Schweitenkirchen ereignet hat. Wie aus dem heutigen Bericht der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Pfaffenhofen hervorgeht, hatte ein besoffener 33-Jähriger die Kontrolle über seinen BMW verloren, der sich daraufhin überschlug. Alle verunglückten mussten vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden.

Laut Polizei geschah das folgenreiche Unglück gegen 21.45 Uhr. Der aus dem Gemeinde-Bereich von Schweitenkirchen stammende 33-Jährige sei mit seinem BMW auf der Staatsstraße 2045 – von Sünzhausen her kommend – in Richtung Schweitenkirchen unterwegs gewesen. Im Waldbereich zwischen den beiden Abzweigungen nach Preinersdorf sei der Wagen in einem Kurven-Bereich nach rechts von der Strecke abgekommen. Der Pkw habe sich daraufhin überschlagen und sei schließlich demoliert auf dem Dach zum Liegen gekommen. Der 33-Jährige sowie ein 45 Jahre alter Mitfahrer wurden nach Angaben der Polizei jeweils schwer verletzt. 

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Zwei weitere Mitfahrer im Alter von 18 und 54 Jahren seien mit jeweils leichten Verletzungen davongekommen. Alle vier Verletzten seien vom Rettungsdienst in umliegende Kliniken transportiert worden. An dem Auto sei ein Totalschaden entstanden, der von den Streifenbeamten mit ungefähr 20 000 Euro beziffert werde. Ein Alko-Test bei dem 33 Jahre alten Pkw-Lenker habe einen Wert in Höhe von knapp zwei Promille ergeben. Der Unfall- und Rausch-Fahrer musste deshalb, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem wurde sein Führerschein von den Gesetzeshütern sichergestellt. 

Den wird er vermutlich so schnell nicht wiedersehen. Denn im Zuge des Strafverfahrens, das ihm nun bevorsteht, droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Außerdem muss der 33-Jährige mit einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen. 


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