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Laut Polizei stehen acht Männer im Alter zwischen 14 und 70 Jahren im Verdacht, verbotenes Material unter anderem verbreitet, heruntergeladen oder besessen zu haben.

(ty) Seit den Morgenstunden haben Beamte von der Kriminalpolizei-Inspektion aus Landshut am heutigen Donnerstag im Bereich von Kelheim mehrere Wohnungen durchsucht. Wie das niederbayerische Polizeipräsidium dazu weiter erklärte, erfolgten diese Razzien unter anderem wegen des Verdachts auf den Besitz von kinder- beziehungsweise jugendpornografischem Material. Die von der Staatsanwaltschaft aus Regensburg beantragten Durchsuchungs-Beschlüsse seien an mehreren Objekten vollzogen worden. Dabei wurden etliche Datenträger sichergestellt.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums von Niederbayern stehen insgesamt acht Männer im Alter zwischen 14 und 70 Jahren in dem Verdacht, kinder- oder jugendpornografisches Material unter anderem verbreitet, heruntergeladen oder besessen zu haben. Insgesamt seien bei den heutigen Durchsuchungen im Bereich von Kelheim neun Mobiltelefone, sieben Tablets, zwei Laptops, vier PCs und diverse weitere Datenträger sichergestellt worden. Diese würden nun im Nachgang ausgewertet. "Die Tatverdächtigen müssen sich unter anderem für den Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Inhalten verantworten."

Die Polizei erläutert: "Sobald auf dem Handy verbotene Inhalte gespeichert sind, wird es – unabhängig von der Strafmündigkeit des Eigentümers – eingezogen." Kripo und Staatsanwaltschaft betonen, dass der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften ein Verbrechens-Tatbestand und nicht zu verharmlosen sei. Mit einem Klick befinde man sich schnell in einer zwielichtigen Chat-Gruppe, über die auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden. Deshalb warnt die Polizei vor solchen pornografischen Inhalten und gibt zu bedenken, dass für derartige Bilder und Videos Kinder misshandelt und missbraucht werden. "Auch wenn manche Bilder und Videos vermeintlich scherzhaft aufgemacht werden, gibt es reale Opfer. Deshalb macht man sich auch mit solchen Dateien strafbar."

Sie haben eine solche Datei bekommen? In diesem Fall rät die Polizei:

  • Inhalte nicht löschen, sondern unbedingt sofort zur Polizei gehen.
  • In der Gruppe schreiben, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und sie nicht bekommen will, dann ist es "dokumentiert"
  • Die Gruppe nach der Anzeigen-Erstattung unverzüglich verlassen

Verhaltens-Empfehlungen der Polizei:

  • "Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chat-Gruppen prüfen.
  • Automatische Speicherung von Bild- und Video-Dateien deaktivieren.
  • Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächs-Partnern kritisch hinterfragen.
  • Eltern sollen die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden. Gegebenenfalls müssen Handys täglich kontrolliert und Online-Zeiten eingeschränkt werden".

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