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Brutale Attacke in Dachau. Einer der beiden mutmaßlichen Täter wurde per Haftbefehl gesucht, ihm blüht nun neuerlicher Ärger.

(ty) Brutalen Szenen haben sich am gestrigen Dienstag bei einer handfesten Auseinandersetzung im Gemeinde-Bereich von Dachau abgespielt. Ein 31-Jähriger sei von zwei Männern attackiert und verletzt worden, berichtet die örtliche Polizeiinspektion. Gegen einen der beiden Tatverdächtigen, einen vielfach polizeibekannten 35-Jährigen, gegen den wegen einer anderen Sache bereits ein Haftbefehl vorlag, habe man ein umfangreiches Strafverfahren eingeleitet. Er sitzt nun hinter Gittern. Dem zweiten Tatverdächtigen, einem 38 Jahre alten Dachauer, sei zunächst die Flucht gelungen. Er sei aber namentlich bekannt.

In den frühen Morgenstunden, gegen 2.20 Uhr, seien die drei Männer im Bereich  der Wallbergstraße aus bislang unbekannter Ursache in Streit geraten, berichten die Ordnungshüter. Der 31-jährige Ortsansässige sei von seinen 38 und 35 Jahre alten Kontrahenten gewaltsam zu Boden gebracht worden. "Die beiden schlugen und traten gemeinschaftlich auf den am Boden Liegenden ein", ist im Polizei-Bericht zu lesen. Beim Eintreffen der Streifenbeamten seien die beiden Tatverdächtigen zu Fuß geflüchtet. Der 31-Jährige erlitt laut Polizei leichte Verletzungen, wurde zur ärztlichen Behandlung vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.

Den 35-Jährigen ohne festen Wohnsitz konnten die Beamten stellen. "Hierbei wehrte er sich erheblich und leistete Widerstand gegen seine Festnahme", so die Ordnungshüter. Unter Anwendung unmittelbaren Zwangs habe man ihn überwältigen können. Wie sich herausstellte, sei er mit knapp 0,5 Promille alkoholisiert gewesen. "Hierdurch verstieß der bereits aufgrund diverser Gewalt-Delikte und allgemein polizeilich vielfach in Erscheinung getretene Mann gegen ein wegen vergangener Delikte gerichtlich gegen ihn verhängtes Alkoholkonsum-Verbot", erklärt die Polizei. Den 35-Jährigen erwartet nun ein umfangreiches Strafverfahren.

Vorgeworfen werden ihm gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungs-Beamte, Beleidigung, Bedrohung sowie ein Verstoß gegen Weisungen während der Führungs-Aufsicht. Zusätzlich zu dem bereits bestehenden Haftbefehl sei der wohnsitzlose Beschuldigte aufgrund des neuerlichen Vorfalls auf Weisung der sachleitenden Staatsanwaltschaft München II am gestrigen Dienstag einem Haftrichter vorgeführt worden. Dieser habe die Haft für den 35-Jährigen angeordnet, erklärte ein Polizei-Sprecher heute gegenüber unserer Zeitung.


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