Spektakulärer Crash gestern Abend bei Buxheim. Nun geht es um Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht und fahrlässige Körperverletzung.
(ty) Erheblicher strafrechtlicher Ärger droht einem 20-jährigen Pkw-Fahrer, der gestern Abend im Gemeinde-Gebiet von Buxheim (Landkreis Eichstätt) einen ebenso spektakulären wie folgenschweren Verkehrsunfall verursacht hat, bei dem zwei Personen verletzt worden sind. Auf Höhe einer Brücke habe der Fahranfänger seinen Pkw, in dem sich noch drei Mitfahrer im Alter zwischen 16 und 18 Jahren befanden, so stark beschleunigt, "dass er abhob und erst nach 20 Metern wieder auf der Straße aufschlug", berichtet heute die Polizeiinspektion aus Neuburg an der Donau. Bis in deren Zuständigkeits-Bereich hatte der Unfall-Verursacher seine Tour zunächst unerlaubt fortgesetzt, dann aber die Rettungskräfte verständigt.
Gescheppert hat es gegen 18 Uhr auf der Ortsverbindungs-Straße zwischen Buxheim und dem Ingolstädter Stadtteil Pettenhofen, wo der aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen stammende 20-Jährige laut Polizei-Bericht mit seinem Pkw in Richtung Pettenhofen unterwegs war. Ein entgegenkommender, 27-jähriger Autofahrer aus Ingolstadt habe nach rechts ausweichen müssen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. "Der Wagen des 20-Jährigen landete nach einem massiven Bremsmanöver in einem Grünstreifen", so die Polizei.
Der Fahranfänger und seine 18 Jahre alte Beifahrerin erlitten dabei jeweils leichte Verletzungen. Die beiden anderen Insassen im Wagen des 20-Jährigen kamen den Angaben zufolge unversehrt davon. "Bei dem Aufschlag des Fahrzeugs wurde das Fahrzeug des Fahranfängers stark beschädigt und verlor Öl", berichten die Ordnungshüter. Der 20-Jährige habe nach dem Crash seine Fahrt fortgesetzt und blieb im Gemeinde-Bereich von Königsmoos – zwischen Neuburg-Zell und Königsmoos-Rosing – an einem Feldweg liegen.
Erst nun habe der Auto-Fahrer die Rettungskräfte alarmiert. Ein Alkohol- und Drogentest bei dem Fahranfänger sei negativ verlaufen, heißt es im Bericht der Gesetzeshüter. Am Fahrzeug des 20-Jährigen sei ein Sachschaden in Höhe von rund 500 Euro entstanden. Gegen den jungen Mann werde nun strafrechtlich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, wegen Unfallflucht und wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.