Verwaltung hat mit Versendung der Benachrichtigungen begonnen. Briefwahl läuft an, ist auch im Rathaus möglich. Wahlschein kann online beantragt werden.
(ty) Für die Europa-Wahl, die in Deutschland am 9. Juni stattfindet, erhalten rund 19 500 stimmberechtige Einwohnerinnen und Einwohner von Pfaffenhofen an der Ilm in diesen Tagen ihren Brief mit der Wahl-Benachrichtigung. Darauf hat die Stadtverwaltung heute hingewiesen und zugleich konkrete Hinweise zum Ablauf der Stimm-Abgabe veröffentlicht. "Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europa-Wahlen ist erstmals für diese Wahl von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden", wird betont. Nachfolgend die wichtigen Informationen für stimmberechtigte Kreisstadt-Einwohner.
"Mit der Rückseite des Benachrichtigungs-Schreibens kann Briefwahl beantragt werden", erklärt die Stadtverwaltung Den Antrag könne man direkt im Rathaus abgeben. Man könne die Unterlagen dann entweder mit nach Hause nehmen oder die Briefwahl auch direkt im Rathaus vornehmen.
Das Wahlbüro im Rathaus ( Hauptplatz 1, Sitzungssaal im zweiten Stock) ist nach offiziellen Angaben seit heute geöffnet; und zwar montags bis freitags jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags zudem jeweils von 13 Uhr bis 17 Uhr. Am Freitag, 7. Juni, sei die Briefwahl zusätzlich von 13 Uhr bis 18 Uhr möglich.
"Die Unterlagen für die Briefwahl können auch bequem per Mausklick online beantragt werden", erklärt die Stadtverwaltung in einer aktuellen Presse-Mitteilung. Dazu müsse man auf der städtischen Webseite unter www.pfaffenhofen.de auf "Hier Wahlschein online beantragen" klicken. Alternativ könne auch der QR-Code auf dem Benachrichtigungs-Schreiben mit der Smartphone-Kamera eingescannt werden.
Wer Briefwahl beantragt habe und seine Unterlagen nicht innerhalb von fünf Tagen zugeschickt bekomme, "sollte sich umgehend telefonisch an das Wahlamt der Stadt Pfaffenhofen unter (0 84 41) 78 - 104 wenden", wird betont. Ebenso sollten sich laut Stadtverwaltung alle Wahlberechtigten melden, die bis Pfingst-Sonntag, 19. Mai, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen sei erstmals für diese Wahl von bisher 18 Jahren auf nunmehr 16 Jahre herabgesetzt worden. Wahlberechtigt seien alle Deutschen oder sonstige Unions-Bürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt seien und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem EU-Land lebten. Nichtdeutsche Unions-Bürger müssten einmalig einen Antrag stellen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden und wählen zu können. Nähere Informationen zur Europa-Wahl gibt es unter www.bundeswahlleiterin.de.