Logo
Anzeige
Anzeige

Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Viertägige Notfunk-Ausbildung

(ty) Auch Alfred Artner aus Wolnzach ist dabei gewesen, als kürzlich auf der Nordalb in Deggingen (Baden-Württemberg) eine viertägige Notfunk-Ausbildung des "Deutschen Amateur-Radio-Clubs" (DARC) stattgefunden hat. Knapp 50 Funk-Amateure nahmen an dieser intensiven Schulung teil. Das Programm umfasste Workshops, Vorträge und Übungen zu den Grundlagen digitaler Kommunikation und zur eingesetzten Technik sowie praktische Übungen mit dem vorhandenen Material. Abgerundet wurde das Ganze durch externe Referenten, die unter anderem den Daten-Transfer über Satelliten vorführten. "Dies kann in Not- und Katastrophenfällen sehr hilfreich sein, um die Bevölkerung zum Beispiel mit einem Internet-Zugang zu versorgen", erklärt Artner.

Als Höhepunkt galt die Abschluss-Übung, bei der eine Richtfunk-Verbindung zur Sprach- und Daten-Übertragung über mehrere Kilometer aufgebaut wurde. Die Herausforderung bei dieser Übung war den Angaben zufolge nicht die zu überwindende Strecke, sondern die Topologie des Geländes rund um die Nordalb. Dazu mussten von den Akteuren sieben Richtfunk-Knoten mit Masten zwischen sechs und 18 Metern Höhe aufgebaut und in Betrieb genommen werden, ehe eine Verbindung von der Bergkuppe bis zu den im Tal verteilten Endpunkten möglich war. Diese Verbindung hätte laut Artner im Ernstfall für die Telefonie oder Daten-Übertragung zwischen Bedarfsträgern genutzt werden können.

Artner ist ein erklärter Notfunk-Aktivist sowie beim DARC-Distrikt Oberbayern für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.  Er spricht von einer sehr lehrreichen Übung. "Bei dem Praxis-Teil zeigte sich, dass im Ernstfall neben der Theorie die Übung im Gelände unbedingt erforderlich ist", sagt er. "Es ist zwar im Vorfeld aus Karten-Material viel über das Einsatz-Gebiet herauszulesen, aber erst vor Ort ist durch Flexibilität, Erfahrung und Anpassungsfähigkeit eine erfolgreiche Durchführung des Auftrages gewährleistet." Der DARC ist nach eigenem Bekunden der größte Verband von Funk-Amateuren in Deutschland; er zählt rund 32 0000 Mitglieder.

Sennenhunde-Treffen in Manching

(ty) Halter von reinrassigen Berner Sennenhunden und großen Schweizer Sennenhunden sind dazu eingeladen, mit ihren Tieren an einem privaten Treffen in Manching teilzunehmen, das an diesem Donnerstagabend, 30. Mai, auf dem Trainings-Gelände des Schäferhunde-Vereins an der Salzstraße stattfindet. Beginn der Veranstaltung ist um 18.30 Uhr. "Neben dem gegenseitigen Kennenlernen der Vierbeiner sowie der Besitzerinnen und Besitzer geht es bei dem Treffen auch darum, welche leichten Möglichkeiten des Hunde-Agility-Trainings – wie Tunnel-Übungen, Zick-Zack oder ganz niedrige Hindernisse – es für diese besten Freunde des Menschen gibt", heißt es in der Ankündigung. Wer vorab Fragen hat kann sich bei Thomas Thöne telefonisch unter 01 71 - 53 02 95 3 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden.

Die Teilnehmer werden laut Ankündigung darum gebeten, einige Regeln zu beachten: Pro Tier habe ein Hundeführer auf dem Platz zu sein. Auf dem Platz müsse der Hund unter permanenter Aufsicht sein. Hunde seien auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen, außer bei anders lautender Anweisung eines Teamers. Während des Aufenthalts auf dem Gelände bleibt der Halter stets verantwortlich für seinen Hund. Das Betreten des Geländes erfolge auf eigene Gefahr. Auf dem Gelände bestehe Rauchverbot. Weiter heißt es: "Kein Geschäftl machen auf dem Trainingsplatz. Bitte Rüden nichts markieren lassen. Bitte die Hunde keine Löcher graben lassen."

Der Hunde-Halter hafte für alle Schäden, die durch ihn oder seinen Hund vor, während und nach dem Treffen an Gegenständen des Vereins-Geländes, an anderen Personen oder anderen Tieren verursacht werden. Eine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung werde dringend empfohlen. Der Hund sollte, so heißt es weiter, über eine ausreichende Immunisierung verfügen. Für Erkrankungen anderer Hunde oder Menschen hafte der Hunde-Halter des nicht geimpften Hundes. "Läufige Hündinnen dürfen leider nicht am Treffen teilnehmen", wird betont. Und: "Hunde mit ansteckenden Krankheiten und/oder mit parasitärem Befall haben keinen Zutritt zum Trainingsplatz."

Ökumenischer Gottesdienst

(ty) Die Alzheimer-Gesellschaft im Landkreis Pfaffenhofen (Selbsthilfe Demenz) lädt für übernächsten Samstag, 8. Juni, wieder zu einem ökumenischen Gottesdienst in der Kreisstadt ein. Dieser findet in der evangelisch-lutherischen Kreuzkirche statt und beginnt um 14 Uhr. "Pfarrer Jürgen Arlt und Pfarrer Albert Miorin geben Menschen mit Demenz, deren Zu- und Angehörigen sowie allen Interessierten die Möglichkeit, mit vertrauten Liedern und Gebeten zur Ruhe zu kommen und Segnung zu erfahren", heißt es in der Ankündigung. "Im Anschluss laden wir herzlich zum geselligen Beisammensein mit Kaffee und Kuchen im evangelischen Gemeindehaus ein." Eine Anmeldung sei nicht erforderlich, wird betont.

Kultur- und Tourismus-Büro geschlossen

(ty) Am kommenden Freitag, 31. Mai, dem so genannten Brückentag nach dem Feiertag "Fronleichnam", bleibt in Pfaffenhofen das städtische Kultur- und Tourismus-Büro im "Haus der Begegnung" am oberen Hauptplatz geschlossen. Das Rathaus mit dem Bürger-Büro, das städtische Verwaltungs-Gebäude am Sigleck, das Senioren-Büro im Bürger-Zentrum am Hofberg seien geöffnet. Auch das Wahlbüro im zweiten Stock des Rathauses sei für die Briefwahl zur Europa-Wahl an diesem Tag von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. Ebenfalls geöffnet seien die städtische Galerie und die Stadtbücherei im "Haus der Begegnung". 

Zeugen-Suche nach Einbruch

(ty) Bislang unbekannte Einbrecher haben sich über das vergangene Wochenende in Ingolstadt den Zutritt zu Büro-Räumen an der Beckerstraße verschafft und Bargeld erbeutet. Zwischen Freitag, 18 Uhr, und gestern, 11.30 Uhr, gelangten die Täter nach Angaben der Polizei über eine Hintertür in die Räumlichkeiten der Beratungsstelle in der Innenstadt. "Dort brachen sie gewaltsam ein Behältnis auf und entnahmen daraus einen mittleren dreistelligen Bargeld-Betrag", wurde heute gemeldet. Zudem seien Briefmarken sowie ein Modellauto von geringem Wert geklaut worden. Die Kripo hat die Ermittlungen in dem Fall übernommen. Hinweise werden unter der Telefonnummer (08 41) 93 43 0 entgegengenommen.

Verzögerung bei E-Mail-Zustellung

(ty) Technische Schwierigkeiten bei der Stadtverwaltung von Ingolstadt: Seit dem vergangenen Freitagnachmittag, 24. Mai, kommt es teilweise zu einer Verzögerung bei der Zustellung von E-Mails an städtische Adressen. Das wurde am heutigen Dienstag aus dem Rathaus mitgeteilt. Das Problem betrifft den Angaben zufolge sowohl eingehende als auch ausgehende E-Mails. An der Behebung des technischen Problems werde mit Hochdruck gearbeitet. "Bereits versandte E-Mails müssen nicht erneut versendet werden, sie werden aber teilweise zeitversetzt zugestellt", heißt es weiter. In dringenden Fällen empfiehlt die Stadtverwaltung, den telefonischen Kontakt zum Empfänger zu suchen. "Bis wann die technischen Probleme behoben sind, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden."

Urteil: Schiffsführer darf Stadtrats-Mitglied bleiben

(ty) Wie heute bekannt gegeben worden ist, hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom 13. Mai die Beschwerde der Stadt Gunzenhausen zurückgewiesen und entschieden, dass ein dort als Schiffsführer angestellter Arbeitnehmer weiterhin Stadtrats-Mitglied bleiben darf. "Der Beschluss des BayVGH ist unanfechtbar", wird in einer Presse-Mitteilung klargestellt.

Die Stadt Gunzenhausen ist Mitglied des Zweckverbands Altmühlsee. Der Zweckverband wurde unter anderem gegründet, um die Entwicklung des Fremdenverkehrs rund um den Altmühlsee nachhaltig zu verbessern. Die Stadt Gunzenhausen hat sich verpflichtet, dem Zweckverband Personal für die Erfüllung der Verbands-Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug erstattet der Zweckverband der Stadt die anfallenden Personal-Kosten. Entsprechend der Vereinbarung arbeitet der Antragsteller seit seiner Einstellung als Schiffsführer beim Zweckverband.

Nachdem der Antragsteller in den Stadtrat von Gunzenhausen gewählt worden war, ließ die Stadt überprüfen, ob die Anstellung mit der Stadtrats-Mitgliedschaft vereinbar ist. Als dies vom Landratsamt mit Verweis auf die bayerische Gemeinde-Ordnung verneint worden war, stellte der Stadtrat mit sofortiger Wirkung fest, dass der Antragsteller sein Mandat verloren hat. Der hiergegen vom Antragsteller erhobene Eil-Antrag hatte beim Verwaltungsgericht in Ansbach Erfolg. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts legte die Stadt Gunzenhausen aber Beschwerde ein. Der BayVGH hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach nunmehr bestätigt.

Der Antragsteller könne trotz seines Anstellungs-Verhältnisses bei der Stadt weiterhin Stadtratsmitglied bleiben, so der BayVGH. Zwar gebe es in der bayerischen Gemeinde-Ordnung eine Regelung, die vorschreibe, dass Stadtrats-Mitglieder keine Arbeitnehmer der Stadt sein dürften (Grundsatz der Inkompatibilität). Die darin liegende Begrenzung der Wählbarkeit bedürfe nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch eines sachlichen Grundes. Eine Inkompatibilität dürfe nur angenommen werden, wenn der Gefahr einer Interessen-Kollision nicht auf andere Weise wirksam begegnet werden könne.

Da der Antragsteller zwar bei der Stadt Gunzenhausen angestellt sei, seine Arbeits-Leistung aber zu 100 Prozent beim Zweckverband Altmühlsee erbringe, müsse die Vorschrift der bayerischen Gemeinde-Ordnung verfassungskonform dahingehend ausgelegt werden, dass sie nicht für den Antragsteller gelte, der ausschließlich für eine andere juristische Person tätig sei. Die Gefahr einer Interessen-Kollision bestehe im vorliegenden Fall nicht, weil der Antragsteller seit seiner Einstellung als Schiffsführer für den Zweckverband Altmühlsee arbeite. 


Anzeige
RSS feed