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Regional-Ausschuss-Chef Kastner wirbt für Augenmaß der Kommunen. "Aktuell schwierige wirtschaftliche Situation lässt Unternehmen ohnehin wenig Spielraum."

(ty) Eine aktuelle Auswertung der IHK für München und Oberbayern hat nach eigenem Bekunden ergeben, dass im vergangenen Jahr deutlich mehr oberbayerische Kommunen als im langjährigen Durchschnitt ihre Gewerbesteuer-Hebesätze nach oben verändert haben. Im Kreis Pfaffenhofen erhöhten demnach im Vorjahr zwei Gemeinden ihre Gewerbesteuer-Hebesätze; zwischen 2013 und 2023 seien diese jedoch in weit über der Hälfte der Landkreis-Kommunen gestiegen. Der IHK-Regional-Ausschuss für den Kreis Pfaffenhofen nimmt das zum Anlass, um bei den Kommunen "für Augenmaß und langfristige Zuverlässigkeit bei den Gewerbesteuer-Hebesätzen" zu werben. Der Durchschnitts-Hebesatz für die Gewerbesteuer im Kreis liege mit 325 Prozent unter dem oberbayerischen Durchschnitt von 339 Prozent.

"Fakt ist, dass die finanziellen Engpässe in vielen Kommunen zunehmen und sich die Diskussionen in den Gemeinderäten dann schnell um die Gewerbesteuer drehen", sagt Eduard Kastner, der Vorsitzende des hiesigen IHK-Regional-Ausschusses. Das Gremium sorgt sich laut IHK-Mitteilung vor einer "Welle höherer Gewerbesteuer-Hebesätze". Kastner gibt zu bedenken: "Die aktuell schwierige wirtschaftliche Situation lässt den Unternehmen ohnehin wenig Spielraum." Ihre Liquidität bräuchten sie für Zukunfts-Investitionen und Innovationen. "Jede zusätzliche Belastung, jede Steuer-Erhöhung kommen zur Unzeit und sind Standort-Nachteile für die Unternehmen."

Der Unternehmer aus Wolnzach betont: "Das Augenmaß der Kommunen ist zwingend erforderlich, denn nur starke Betriebe garantieren sichere Steuer-Einnahmen auf lange Sicht." Die IHK kritisiert in einer aktuellen Presse-Mitteilung, "dass mit der Gewerbesteuer nicht nur erzielte Gewinne versteuert werden, sondern auch die Substanz der Betriebe". Grund dafür seien "steuerrechtlich verankerte Hinzurechnungen für anfallende Betriebskosten wie Zinsen, Mieten oder Leasing-Raten". 

Nach der Corona-Krise mit deutlichen Einbrüchen bei den Gewerbesteuer-Einnahmen habe das Aufkommen im Landkreis Pfaffenhofen im vergangenen Jahr mit 64,6 Millionen Euro immer noch um 20 Prozent unter dem Niveau von 2019 gelegen, erklärt die IHK und rechnet vor: "Von der angegebenen Summe führen die Landkreis-Kommunen eine Gewerbesteuer-Umlage an Bund und Länder ab, im vergangenen Jahr waren das 7,6 Millionen Euro."

Und weiter erläutert der IHK: "Die Netto-Gewerbesteuer-Einnahmen – nach Abzug der Umlage – standen 2023 für rund 30 Prozent der kommunalen Steuer-Einnahmen im Landkreis Pfaffenhofen." Vergleicht man die Gewerbesteuer-hebesätze aus den Jahren 2013 und 2023, so haben elf von 19 Landkreis-Kommunen den Hebesatz für die Gewerbesteuer in diesem Zeitraum erhöht.

Oberbayerischer Spitzenreiter beim Gewerbesteuer-Hebesatz sei im vergangenen Jahr die Landeshauptstadt München mit 490 Prozent geblieben. "Es folgen die Gemeinden Berglern und Wartenberg im Landkreis Erding mit jeweils 450 Prozent sowie die beiden kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim mit jeweils 400 Prozent", fasst die IHK zusammen.   "Den niedrigsten oberbayerischen Hebesatz von 240 Prozent riefen wie in den Vorjahren die Gemeinden Grünwald (Landkreis München), Pöcking (Landkreis Starnberg), Stammham (Landkreis Altötting) sowie Bad Wiessee (Landkreis Miesbach) auf."

Zum Vergleich: Zum jüngsten Jahreswechsel habe im Landkreis Pfaffenhofen der Gewerbesteuer-Hebesatz mit 300 Prozent in den Gemeinden Ernsgaden und Wolnzach am niedrigsten und mit 390 Prozent in der Gemeinde Pfaffenhofen am höchsten gelegen.  Gesetzlich sei den Gemeinden bundesweit ein Mindest-Hebesatz von 200 Prozent vorgeschrieben. Der Landkreis in Oberbayern mit den im Durchschnitt seiner Gemeinden höchsten Hebesätzen sei Erding (363 Prozent), am anderen Ende der Skala stehe der Landkreis München mit 307 Prozent.

Auch die Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 dürfe zu keinen höheren Belastungen der Wirtschaft führen, fordert die IHK und proklamiert in diesem Zusammenhang: Die Kommunen müssten ihre Hebesätze für die Grundsteuer aufkommensneutral ausgestalten, damit den Unternehmen in der Gesamt-Belastung durch Gewerbe- und Grundsteuer keine neuen Nachteile erwüchsen. Grundlage der von der IHK aufgeführten Zahlen seien die Daten zu den Gewerbesteuer-Hebesätzen und Gemeinde-Finanzen gewesen, die regelmäßig vom bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht würden.


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