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Wer dem AWP bereits eine Einzugs-Ermächtigung erteilt hat, der kann gelassen bleiben. Für alle anderen hier die wichtigsten Infos.

(ty) Der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) weist darauf hin, dass die zweite Rate der diesjährigen Abfall-Entsorgungs-Gebühren zum 15. Juli fällig wird. "Bei Gebühren-Zahlern mit entsprechender Einzugs-Ermächtigung (Sepa-Mandat) werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht", wird klargestellt. Die Erteilung eines Sepa-Mandates für die Fälligkeit ab 15. Juli könne noch bis zum kommenden Montag, 8. Juli, schriftlich beim AWP angezeigt werden.

Danach eingehende Sepa-Mandate könnten für die Gebühren-Fälligkeit am 15. Juli nicht mehr berücksichtigt werden, wird betont. "Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 8. Juli ein Lastschrift-Mandat erteilen, müssen die Abfall-Gebühren für die Fälligkeit am 15. Juli überweisen", heißt es in einer Presse-Mitteilung. Achtung: Die Änderung des Sepa-Mandates könne in der Online-Verwaltung auf der Internet-Seite des AWP (www.awp-paf.de) für die Fälligkeit am 15. Juli nicht mehr erfolgen, sondern erst wieder ab Montag, 15. Juli, für künftige Forderungen.

Bargeldlose Zahlungen können laut AWP-Angaben auf das nachfolgende Konto erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70. Der AWP bittet darum, bei der Überweisung oder Einzahlung auf die genannte Bank-Verbindung die auf dem Gebühren-Bescheid aufgeführte Kunden-Nummer anzugeben. Die Fälligkeit und die Gebühren-Höhe ergäben sich aus dem Jahres-Gebühren-Bescheid von 2023 beziehungsweise aus etwaigen danach ergangenen Gebühren-Bescheiden.


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