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Auf der A92 donnerte ein Lastwagen, der von seiner Spur abkam, ungebremst in ein Sattelgespann, dessen Fahrer gerade verbotenerweise auf dem Standstreifen eine Pause einlegte

(ty) Mitten im Ausflugsverkehr kam es am Freitagnachmittag auf der A92 bei Oberschleißheim zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem wie durch ein Wunder niemand verletzt wurde. Ein Lastwagen krachte ungebremst auf einen Lkw, der auf dem Standstreifen abgestellt war, weil der Fahrer dort verbotenerweise eine Pause einlegte.

Der Fahrer des rumänischen Sattelgespanns hatte kurz vor der Anschlussstelle Oberschleißheim in Richtung Deggendorf verbotswidrig auf dem Seitenstreifen geparkt, um seiner Ruhezeit gerecht zu werden. Was dann gegen 15.30 Uhr geschah, schildert die Polizei wie folgt: Während der Fahrer des rumänischen Gespanns also in seinem Führerhaus wartete, kam der Fahrer eines deutschen Lkw rechts von seiner Spur ab und prallte ungebremst gegen den abgestellten Sattelzug.

Bei dem Crash wurden beide Lkw erheblich beschädigt und blockierten zwei Spuren. Der Sachschaden beträgt bei vorsichtiger Schätzung 150 000 Euro, da laut Polizei nicht nur die Fahrzeuge, sondern auch die Ladung massiv in Mitleidenschaft gezogen wurde. 

Zwar kam es aufgrund dieser Kollision zu erheblichen Behinderungen und einem Rückstau bis über das Autobahndreieck Feldmoching hinaus, durch das schnelle und professionelle Eingreifen der Feuerwehr Oberschleißheim konnten die Beeinträchtigungen jedoch auf ein Mindestmaß reduziert und die Fahrbahn sehr schnell wieder geräumt und gereinigt werden. 

Während der Lenker des auffahrenden Lkw mit einer polizeilichen Verwarnung in Höhe von 35 Euro davonkam, erwartet den Fahrer des rumänischen Lasters eine Bußgeldanzeige in Höhe von etwa 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister – jedoch unabhängig von der gesetzten Unfallursache, die laut Polizei mit Sicherheit dem Fahrer des auffahrenden Lkw zugerechnet werden muss, da der geparkte Sattelzug immerhin einen Abstand von 90 Zentimeter zum Fahrstreifenrand hatte. 

Das Parken auf Standstreifen und Pannenbuchten der Autobahn ist indes grundsätzlich verboten, auch wenn es hier in anderen europäischen Ländern abweichende Regelungen gibt. „Der Standstreifen ist Fahrzeugen vorbehalten, die aufgrund welchen Umstands auch immer, nicht mehr fahrbereit sind“, betont ein Polizeisprecher. Wer hier dennoch parke, müsse wenigstens mit den oben beschriebenen Rechtsfolgen rechnen – das damit einhergehende Gefahrenpotential hat dieser Fall ebenfalls eindrucksvoll verdeutlicht.


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