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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Seit 60 Jahren als Schiri aktiv

(ty) Vor rund sieben Jahren war Hans Finkbeiner aus Baden-Württemberg nach Pfaffenhofen an der Ilm gezogen. Wolfgang Inderwies, der damalige Obmann der hiesigen Fußball-Schiedsrichter-Gruppe, hatte ihn seinerzeit herzlich im Kreise der Unparteiischen begrüßt und ihn unter die passiven Mitglieder eingereiht. Doch nur wenige Tage später, so berichtet Inderwies, machte Finkbeiner schon auf sich aufmerksam und proklamierte: "Ich will schon noch pfeifen!"

Heute ist Finkbeiner der älteste aktive Fußball-Referee in der hiesigen Schiedsrichter-Gruppe. Kürzlich feierte er seinen 85. Geburtstag. "Hans Finkbeiner ist seit insgesamt 60 Jahren aktiver Schiri und steht immer noch regelmäßig auf dem Fußballfeld", betont die Schiri-Gruppe von Pfaffenhofen. Deren amtierender Obmann, Michael Seidl, und Stellvertreter Fabian Anders gratulierten dem Jubilar mit einem üppigen Geschenkkorb (Foto oben) und wünschten ihm weiterhin beste Gesundheit und Fitness.

"Topfit im Agrarbüro"

(ty) Der Qualifikations-Lehrgang "Topfit im Agrarbüro" wird auch heuer wieder vom Bildungswerk des bayerischen Bauern-Verbands (BBV) angeboten. "Dieser Lehrgang qualifiziert Bäuerinnen und Bauern in Fragen des Betriebs-Managements", fassen die Verantwortlichen zusammen. In praktischen Beispielen würden das fachliche Wissen und die Selbstsicherheit vermittelt, die für eine erfolgreiche landwirtschaftliche Betriebsführung notwendig seien. Der Lehrgang umfasste etwa 100 Unterrichts-Stunden in Form des Block-Unterrichts im Zeitraum von Mitte November dieses Jahres bis Ende Januar nächsten Jahres. Als Schulungs-Standort ist die BBV-Geschäftsstelle in Ingolstadt vorgesehen. Wer mindestens 90 Prozent der Unterrichts-Stunden besuche, erhalte ein Zertifikat.

Ein gut geführtes Agrarbüro ist laut BBV eine wichtige Grundlage für unternehmerischen Erfolg. Wer sich in diesem Bereich fortbilde, investiert in die Zukunft des gesamten Betriebs. Die konkreten Inhalte des Lehrgangs richteten sich an den Alltags-Anforderungen in bäuerlichen Betrieben aus und seien in mehrere Blöcke eingeteilt. Laut Ankündigung geht es um Büro-Organisation und Büro-Kommunikation, Internet und Online-Dienste, Wirtschafts-, Sozial- und Arbeitsrecht, Buchführung und Steuerrecht sowie um Förderungs-, Dienstleistungs- und Verwaltungs-Aufgaben in der Land- und Forstwirtschaft. Weitere Infos gibt es bei der BBV-Geschäftsstelle in Ingolstadt; telefonisch unter (08 41) 49 29 4 -17 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Anmeldeschluss ist am 13. September.

Gratis-Hilfe für Gründer

(ty) Kompetente Hilfestellung beim Business-Plan, bei Finanzierungs-Fragen oder auch bei der Rechtsform-Wahl verspricht die kostenfreie Gründer-Beratung, die beim Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS) angeboten wird. In Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK) findet am Donnerstag, 29. August, von 13 Uhr bis 17 Uhr, wieder eine Beratung in den KUS-Räumen an der Spitalstraße 7 in Pfaffenhofen statt. Die Teilnahme sei kostenfrei, wird betont. Eine telefonische Anmeldung sei allerdings bis spätestens 28. August unter der Rufnummer (0 84 41) 4 00 74 40 erforderlich. 

"Der Weg in die Selbstständigkeit erfordert Mut, Ehrgeiz und Durchhaltevermögen", weiß Lena Weiß von der IHK. Damit die Unternehmens-Gründung erfolgreich verlaufe, sei eine umfassende Vorbereitung unerlässlich. Von der ersten Idee bis hin zur erfolgreichen Etablierung am Markt stünden den Gründern oftmals einige Herausforderungen bevor. Im direkten Austausch könnten offene Fragen geklärt und wertvolle Informationen ausgetauscht werden. Abhängig vom individuellen Fortschritt des Gründungs-Vorhabens könne es sinnvoll sein, erste Unterlagen zum Termin mitzubringen.

FS16 wird vorerst freigegeben

(ty) Die Kreisstraße FS16 zwischen Unterhaindlfing und Alsdorf wird am kommenden Freitag, 9. August, vorerst für den Verkehr wieder freigegeben. Das wurde aus dem Landratsamt mitgeteilt. Wie die Behörde erklärt, konnte die dünne Asphalt-Schicht in dem betroffenen Bereich bereits aufgebracht werden. "Komplett abgeschlossen ist die Baumaßnahme jedoch noch nicht", wird betont. "Die Markierungs-Arbeiten müssen in der Kalenderwoche 34 durchgeführt und die Strecke deswegen am 19. August nochmals gesperrt werden." Die Umleitungs-Strecke werde dann wieder ausgeschildert.

Weniger Wohnungsbau-Genehmigungen

(ty) Nach Angaben des bayerischen Landesamts für Statistik sind von Januar bis Juni dieses Jahres im Freistaat die Baugenehmigungen (einschließlich Genehmigungs-Freistellungen) für insgesamt 25 220 Wohnungen bewilligt worden. Die Zahl der Wohnungsbau-Freigaben reduzierte sich damit um 4794 Wohnungen beziehungsweise 16,0 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr des vergangenen Jahres. "Vor dem Hintergrund des Preisanstiegs im Bausektor und höherer Zinsen für Baufinanzierungen werden weiterhin rückläufige Entwicklungen bei der Zahl der Wohnungsbau-Freigaben registriert", fasst die Behörde zusammen.

Mit Blick auf die Baufreigaben für neue Wohngebäude getrennt nach der Anzahl der Wohnungen zeigten sich unterschiedliche Entwicklungen. Besonders deutlich verringerte sich das Genehmigungs-Volumen für neue Einfamilienhäuser. Von Januar bis Juni dieses Jahres wurden in Bayern für diese Gebäudeart 23,8 Prozent weniger Wohnungen bewilligt als im entsprechenden Vorjahres-Zeitraum. Der Rückgang der Wohnungsbau-Freigaben im Neubau betrug bei Einfamilienhäusern rund ein Viertel und bei Mehrfamilienhäusern zirka ein Sechstel.

In den bayerischen Regierungsbezirken verringerte sich das Genehmigungs-Volumen unterschiedlich stark. Im Vergleich nahm die Anzahl der Wohnungs-Freigaben insgesamt in Unterfranken mit 11,2 Prozent und in Oberbayern mit 11,9 Prozent weniger deutlich ab als in anderen Regierungsbezirken. In Schwaben stieg sogar die Zahl der Baugenehmigungen um 3,5 Prozent beziehungsweise 164 Wohnungen. In Bezug auf die Kreise zeigte sich folgendes Stadt-Land-Bild: In den kreisfreien Städten nahm die Zahl der Wohnungsbau-Genehmigungen um 24,5 Prozent ab, während ein Rückgang des Genehmigungs-Volumens in den Landkreisen von 10,8 Prozent ermittelt wurde.

Wolfs-Verordnung gekippt: Begründung liegt vor

(ty) Mit Urteil vom 18. Juli hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) aufgrund des vom "Bund Naturschutz" (BN) gestellten Normen-Kontroll-Antrags die bayerische Wolfs-Verordnung vom 25. April 2023 und die Verordnung zur Ausführung der bayerischen Wolfs-Verordnung vom 2. Mai 2023 für unwirksam erklärt. Die vollständig abgefassten Urteilsgründe sind jetzt veröffentlicht worden. "Demnach sind beide Verordnungen aufgrund eines Verfahrensfehlers unwirksam", fasst der BayVGH zusammen: "Der Freistaat Bayern hätte die von ihm anerkannten Naturschutz-Vereinigungen im Verordnungs-Verfahren beteiligen müssen." 

Der Freistaat hatte in den Verfahren zum Erlass der Verordnungen von der gesetzlich als Regelfall vorgesehenen Beteiligung anerkannter Naturschutz-Vereinigungen – also auch von einer Beteiligung des BN – abgesehen. Er begründete dies mit der Notwendigkeit sofortigen Handelns auch angesichts des zum 1. Mai 2023 erfolgenden Almauftriebs. Dem Erlass der Verordnungen habe eine so genannte Gefahr im Verzug zugrunde gelegen, welche laut Gesetz das Absehen von der Beteiligung erlaube. Denn selbst bei Gewährung kürzester Anhörungsfristen sei mit der Beteiligung ein Zeitverlust verbunden, welcher mit hoher Wahrscheinlichkeit den Eintritt von ernsten Schäden insbesondere für die Almbauern zur Folge hätte. 

Der BayVGH ist dem nicht gefolgt. Die Beteiligung sei zu Unrecht unterlassen worden, weil keiner der dafür gesetzlich vorgesehenen Ausnahme-Tatbestände vorgelegen habe. Wegen der Bedeutung des Anhörungs-Rechts als tragendes Prinzip des rechtsstaatlichen Verfahrens sei für das ausnahmsweise Absehen von der Beteiligung anerkannter Naturschutz-Vereinigungen ein strenger Maßstab anzulegen. Insbesondere habe die vom Freistaat angeführte Gefahr im Verzug nicht bestanden. Allein, dass es in der Zeitphase des Verordnungs-Erlasses mehrfach Wolf-Sichtungen, auch in Siedlungs-Gebieten, gegeben habe, reiche für eine solche nicht aus.

So stufe der vom bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) herausgegebene "Bayerische Aktionsplan Wolf" bloße Wolf-Sichtungen nicht als gefährlich ein. Der Aktionsplan leite allein aus solchen Wolf-Sichtungen ohne Hinzutreten besonderer Wolfs-Verhaltensweisen weder einen Handlungs-Bedarf zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit noch zum Schutz von Nutztieren ab. Gegen das Urteil des BayVGH könne der Antragsgegner innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. 


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