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Der Mann aus dem Kreis Pfaffenhofen geriet gestern Abend in eine Verkehrs-Kontrolle. Dabei wurde eine erhebliche Alkoholisierung festgestellt.

(ty) Auf einen Bußgeld-Bescheid, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Strafpunkte muss sich ein 40-Jähriger einstellen, der am gestrigen Abend im Gemeinde-Bereich von Baar-Ebenhausen in eine Verkehrs-Kontrolle geraten ist. Der Mann aus dem Kreis Pfaffenhofen wurde gegen 21.15 Uhr von Streifenbeamten der Polizeiinspektion aus Geisenfeld gestoppt, als er mit seinem E-Scooter auf der Straße "Am See" unterwegs war. Den Gesetzeshütern fiel laut heutiger Mitteilung "deutlicher Alkohol-Geruch" bei ihm auf. Ein freiwillig durchgeführter Test habe dann einen Wert von mehr als 0,5 Promille ergeben. Damit war die Tour an Ort und Stelle beendet.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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