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Gestoppt in Neuburg. Für das technisch veränderte Zweirad fehlten dem Mann die Fahrerlaubnis und eine Versicherung. Was er dagegen hatte, waren 0,7 Promille.

(ty) Empfindliche Konsequenzen, auch strafrechtlicher Art, blühen einem 36 Jahre alten E-Bike-Fahrer auf den Streifenbeamte am frühen gestrigen Morgen in Neuburg an der Donau gestoßen sind. Laut Mitteilung der örtlichen Polizeiinspektion war das Gefährt des nicht unerheblich alkoholisierten Mannes so verändert, dass man damit weit höhere Geschwindigkeiten erreichen kann als die höchstens zulässigen 25 Kilometer pro Stunde. Der 36-Jährige habe dafür weder die erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen können, noch sei das Zweirad, das aufgrund der Manipulation als Kleinkraftrad einzustufen sei, entsprechend versichert gewesen.

Der 36-Jährige sei gegen 2.50 Uhr auf dem Radweg an der Augsburger Straße unterwegs gewesen und wegen seines recht flotten Tempos aufgefallen, so die Polizei. Bei der anschließenden Kontrolle habe man eine technische Vorrichtung an dem E-Bike festgestellt, "mit der sich die Geschwindigkeit weit über die zulässigen 25 km/h erhöhen lässt". Zudem habe der 36-Jährige unter Alkohol-Einfluss gestanden. Ein Atem-Test habe bei ihm einen Wert von umgerechnet mehr als 0,7 Promille ergeben.

Nach dem Ausbau der besagten technischen Vorrichtung sei dem aus dem Gemeinde-Bereich von Neuburg an der Donau stammenden Mann sein Bike wieder ausgehändigt worden, berichtet ein Polizei-Sprecher. Damit war die Angelegenheit aber keinesfalls erledigt. Der 36-Jährige müsse sich nun strafrechtlich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen eines Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz verantworten. Außerdem droht ihm wegen der Alkohol-Fahrt eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige, die einen Bußgeld-Bescheid und Strafpunkte zur Folge haben dürfte.

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