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34-jähriger Pkw-Lenker wurde am gestrigen Abend bei Allershausen aus dem Verkehr gezogen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren.

(ty) Wegen mehrerer Verstöße muss sich ein 34-jähriger Pkw-Lenker strafrechtlich verantworten, den Streifenbeamte am gestrigen Abend auf der A9 im Gemeinde-Bereich von Allershausen aus dem Verkehr gezogen haben. Wie die örtlich zuständige Verkehrspolizei-Inspektion aus Freising heute meldet, saß der aus Slowenien stammende Mann in betrunkenem Zustand sowie unter Drogen-Fluss am Steuer eines Dacia. Und trotz ursprünglich gegenteiliger Behauptung seinerseits sei der Mann auch gar nicht im Besitz des erforderlichen Führerscheines.

Laut Polizei-Angaben war der 34-Jährige gegen 18.30 Uhr einer zivilen Streifen-Besatzung aufgefallen, als er mit einem weißen Dacia auf der Autobahn A9 in Richtung Norden unterwegs war. Er sei mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren, habe ständig rechts überholt und zudem willkürlich die Spuren gewechselt, berichten die Ordnungshüter. Auf Höhe von Allershausen sei der Slowene deshalb einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen worden. Gegenüber den Beamten habe der Mann dabei ein "extrem auffälliges Verhalten" an den Tag gelegt, heißt es weiter.

"Er hatte starke Stimmungs-Schwankungen, konnte den Anweisungen der Beamten nicht Folge leisten, hatte einen unaufhörlichen Rede-Fluss und wurde während der Kontrolle zunehmend aggressiver", schreibt die Polizei in ihrem Presse-Bericht. Der 34-Jährige habe umgehend zugegeben, Drogen und Alkohol konsumiert zu haben. Eine Fahrerlaubnis habe er nicht vorweisen können. Allerdings habe er angegeben, dass sein Führerschein zu Hause in seiner Arbeiter-Unterkunft liege. Ein von ihm freiwillig durchgeführter Alko-Test habe einen Wert von 1,4 Promille ergeben.

"Eine Nachschau in der Arbeiter-Unterkunft nach seinem Führerschein verlief ergebnislos", so ein Polizei-Sprecher. Auch die Durchsuchung nach weiteren Betäubungsmitteln sei negativ verlaufen. Letztendlich habe der Slowene eingeräumt, gar keinen Führerschein zu haben. Wie angesichts der festgestellten Alkoholisierung üblich, wurde der Mann von den Beamten zur Blutentnahme gebracht. Er muss nun mit Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.


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