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50-Jähriger hatte 1,7 Promille, als er heute Nacht stürzte und mehrere Platzwunden am Kopf davontrug. Ihn erwartet eine Strafanzeige. 

(ty) Im Vollrausch verunglückt ist in der Nacht zum heutigen Sonntag ein 50 Jahre alter E-Scooter-Fahrer im Gemeinde-Bereich von Königsmoos (Kreis Neuburg-Schrobenhausen). Das Unglück geschah gegen 2.45 Uhr im Ortsteil Klingsmoos. Wie die Polizeiinspektion aus Neuburg an der Donau berichtet, stürzte der Mann und erlitt dadurch mehrere Platzwunden am Kopf. Vom hinzugerufenen Rettungsdienst sei er zunächst vor Ort versorgt worden. Sein Führerschein sei sichergestellt worden. Der Mann muss sich jetzt auf ein Strafverfahren einstellen.

Von den Streifenbeamten sei bei dem 50-Jährigen zunächst "deutlicher Alkohol-Geruch" wahrgenommen worden. Ein daraufhin durchgeführter Test bestätigte den im Raum stehenden Verdacht. Laut Polizei wurde dabei ein Wert in Höhe von 1,7 Promille festgestellt. Per Rettungswagen sei der Verunglückte ins Krankenhaus nach Schrobenhausen gebracht worden. Dort stand nicht nur die ärztliche Versorgung seiner Wunden auf dem Programm, sondern wegen der Rausch-Fahrt auch eine Blutentnahme. Am E-Scooter sei bei dem Unfall ein Schaden von etwa 100 Euro entstanden.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Pegel von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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