Logo
Anzeige
Anzeige

Pfaffenhofener Pflege-Stützpunkt gibt wichtige Infos über Anspruch und Fristen, außerdem hilft das Team beim Ausfüllen.

(ty) Seit 2018 bekommen pflegebedürftige Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens den Pflege-Grad 2 nachweisen können, einmal jährlich pauschal 1000 Euro ausbezahlt. Heidi Heinzlmeier, die Leiterin des Pflege-Stützpunkts in Pfaffenhofen, hat heute darauf hingewiesen, dass der Erst-Antrag auf dieses Landes-Pflegegeld für das Pflegegeld-Jahr 2023/24, das seit 1. Oktober vergangenen Jahres läuft und am 30. September endet, noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres gestellt werden kann.

Wer also im genannten Zeitraum beziehungsweise Pflegegeld-Jahr einen Antrag auf Pflege-Grad-Einstufung gestellt habe, der mit mindestens Pflege-Grad 2 bewilligt worden sei, der sei anspruchsberechtigt für das Landes-Pflegegeld. "Ein einmal gestellter Antrag gilt für die folgenden Jahre fort, sofern die Anspruchs-Voraussetzungen bestehen bleiben", erklärt Heinzlmeier: "Ein neuer Antrag muss nicht gestellt werden." Anspruchsberechtigt ist ihren Worten zufolge der jeweilige Pflegebedürftige selbst. Dieser könne auch entscheiden, wie er das Geld einsetzen wolle – da es nicht zweckgebunden sei.

Dem unterzeichneten Antrag seien folgende Anlagen zuzufügen:

  • Kopie des Bescheids der Pflegekasse über die Feststellung des Pflege-Grades 2 oder höher beziehungsweise Kopie des entsprechenden Schreibens der Pflegeversicherung (nicht das MD-Gutachten)
  • Kopie der Vollmacht oder des Betreuer-Ausweises (falls eine gesetzliche Betreuung oder Bevollmächtigung besteht)

Grundsätzlich könne auch bei pflegebedürftigen Kindern, wenn die Anspruchs-Voraussetzungen erfüllt seien, ein Antrag durch die Erziehungs-Berechtigten gestellt werden. Bei pflegebedürftigen Kindern, bei denen kein Ausweis vorliege, könne bis zur Vollendung des 15. Lebensjahrs eine Kopie der Geburts-Urkunde eingereicht werden.

Weitere wichtige Hinweise: 

  • Darüber hinaus sei es möglich, dass auch pflegebedürftige Personen einen Antrag stellen könnten, für die im Rahmen der Sozialhilfe durch den überörtlichen Sozialhilfe-Träger die Heimkosten getragen werden.
  • Anträge seien per Post an das bayerische Landesamt für Pflege (Landespflegegeld), Postfach 1365, 92203 Amberg zu schicken.
  • Antrags-Formulare sowie weitere Informationen gebe es unter anderem beim Pflege-Stützpunkt in Pfaffenhofen oder im Internet unter diesem Link.
  • Das Team des Pflege-Stützpunkts in Pfaffenhofen unterstütz nach eigenem Bekunden die Antragstellerinnen und Antragsteller beim Ausfüllen des jeweiligen Antrags.

Der hiesige Pflege-Stützpunkt ist an der Löwenstraße 2 in Pfaffenhofen zu finden. Geöffnet habe er montags, mittwochs, donnerstags und freitags jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie mittwochs zusätzlich von 13 Uhr bis 16 Uhr. Um Wartezeiten zu vermeiden, werde die Vereinbarung von Terminen empfohlen. Telefonisch ist das Team des Pflege-Stützpunktes unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 34 01 oder (0 84 41) 27 - 34 02 zu erreichen. Weitere Informationen zum Pflege-Stützpunkt gibt es auf der Internet-Seite des Landkreises Pfaffenhofen; hier der direkte Link


Anzeige
RSS feed