Die beiden Bauern, 51 und 63 Jahre alt, waren auf Feldern im Kreis Eichstätt zugange. Streifenbeamte rückten nach Hinweisen an.
(ty) Zwei Bauern müssen jeweils mit einem Bußgeld-Bescheid rechnen, nachdem sie am gestrigen Sonntag verbotenerweise landwirtschaftliche Arbeiten auf Feldern im Landkreis Eichstätt verrichtet haben. Die Polizeiinspektion aus Eichstätt war nach eigenem Bekunden durch Beschwerden beziehungsweise Hinweise aus der Bevölkerung auf die beiden Fälle aufmerksam geworden. Streifenbeamte rückten an den zwei Feldern in den Gemeinde-Bereichen von Eitensheim und Adelschlag an. Auf die beiden ertappten Landwirte, 51 und 63 Jahre alt, komme nun jeweils eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige zu.
Gegen 10.30 Uhr seien mehrere Anrufe eingegangen. Gemeldet worden sei den Gesetzeshütern, dass auf einem Feld bei Eitensheim gerade Maßnahmen zur Boden-Bearbeitung umgesetzt werden. Vor Ort sei dann ein 51-jähriger Landwirt beim Grubbern seines an der Ingolstädter Straße gelegenen Feldes angetroffen worden. Der Mann habe seine Arbeiten freiwillig eingestellt. Gegen 14.15 Uhr seien Mitteilungen aus Adelschlag-Pietenfeld über Arbeiten auf einer landwirtschaftlichen Fläche eingegangen. Auf einer östlich von Pietenfeld gelegenen Ackerfläche habe ein 63-jähriger Landwirt gerade Dünge-Maßnahmen durchgeführt. Auch er habe die Tätigkeit freiwillig beendet.