Besoffener 44-Jähriger geriet in Lenting zu weit nach links, woraufhin es zur Kollision im Begegnungs-Verkehr kam, und flüchtete einfach.
(ty) Ein stockbesoffener 44-Jähriger, der mit einem Wohnmobil unterwegs war, hat am frühen gestrigen Abend im Landkreis Eichstätt eine Kollision mit dem Pkw eines ihm entgegenkommenden 21-Jährigen aus Geisenfeld verursacht und sich dann einfach aus dem Staub gemacht. Allerdings wurde er von dem jungen Mann kurzerhand verfolgt, außerdem wurde die Polizei verständigt. Der Rausch-Fahrer ist jetzt seinen Führerschein los, blickt zwei Strafanzeigen entgegen und muss mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen.
Wie die Polizeiinspektion aus Eichstätt heute berichtet, kam es gegen 18.45 Uhr zu dem Unfall. Der aus dem Landkreis Eichstätt stammende 44-Jährige sei in Lenting mit seinem Wohnmobil in Richtung Wettstetten gefahren, als ihm der 21 Jahre alte Geisenfelder mit seinem VW entgegengekommen sei. Kurz vor dem Friedhof sei der 44-Jährige zu weit nach links geraten, woraufhin es zu einem leichten Kontakt zwischen den beiden Außenspiegeln gekommen sei. Ohne nach dem Verkehrsunfall anzuhalten, habe der 44-Jährige seine Tour in Schlangenlinien fortgesetzt.
"Der Geisenfelder reagierte geistesgegenwärtig", so die Polizei. Er habe umgekehrt und sei dem Wohnmobil über Wettstetten bis Böhmfeld gefolgt. Erst dort sei der 44-Jährige dann stehen geblieben. Von den hinzugekommenen Streifenbeamten sei bei dem Wohnmobil-Lenker im Rahmen eines Alko-Tests ein Wert von umgerechnet knapp zwei Promille festgestellt worden. "Da der Wohnmobil-Fahrer mit den unweigerlichen Maßnahmen – Blutentnahme und Führerschein-Beschlagnahme – nicht einverstanden war, mussten diese mit Zwang durchgesetzt werden", erklärt die Polizei.
Den 44-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Bekanntlich lieg ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der Vorwurf nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Während das Wohnmobil laut Polizei unbeschädigt geblieben war, "wurde am VW der linke Außenspiegel in Mitleidenschaft gezogen".