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Das Ingolstädter Landgericht hatte Heinz Josef M. im Dezember wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt – woraufhin er Revision einlegte. Die ist nun vom Bundesgerichtshof verworfen worden. 

(ty) Das Urteil gegen Heinz Josef M. ist rechtskräftig. Er war, wie berichtet, am 12. Dezember vergangenen Jahres wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Dagegen hatte er Revision eingelegt. Diese ist nun aber durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Juni verworfen worden, wie Gerhard Reicherl, der Sprecher des Ingolstädter Landgerichts, heute mitteilt. „Die Nachprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof hat ergeben, dass das Urteil ohne Rechtsfehler ist“, heißt es dazu. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

„Ja, Herr M., Sie wissen ja selbst am besten, dass sie es waren.“ Mit diesen Worten schloss Richter Paul Weingartner in im Dezember seine Urteilsbegründung in einem ausufernden, an Zeugenaussagen reichen Indizienprozess. Zu zwölf Jahren Haft hatte er Heinz Josef M. wegen Totschlags verurteilt. Das Gericht sah es damit als erwiesen an, dass der 1943 in Eichstätt geborene Heinz Josef M. am 13. August vorvergangenen Jahres den Rentner Helmut P. in dessen Wohnung getötet hat. Verteidigerin Andrea Kremer hatte daraufhin Revision gegen das Urteil eingelegt.

„Wenn man nur die negativen Fakten sieht, kann man schon zu so einem Urteil kommen“, hatte Kremer gleich nach der Urteilsverkündung gesagt. In der Tat fehlte ja auch am Ende eines langen Verfahrens der eine unwiderlegbare Beweis für die Schuld des Angeklagten. In der Zusammenschau aller Fakten indes, so hatte es der vorsitzende Richter begründet, könne es keinen Zweifel daran geben, dass der Rentner Helmut P. von Heinz Josef M. getötet worden war.

Zweifel indes hatte Verteidigerin Kremer sehr wohl. Denn weder der Hauptbelastungszeuge konnte Heinz Josef M. eindeutig als jenen Mann identifizieren, der nach der Bluttat die Wohnung von Helmut P. verlassen hatte. Noch die Fingerabdrücke und DNA-Spuren waren so eindeutig, dass sie nicht auch eine andere Sichtweise zuließen.

Die Indizien für sich genommen ließen sich, das hatte auch der Ingolstädter Richter Weingartner mehrmals betont, durchaus in Zweifel ziehen. Nicht aber in der Zusammenschau. Da sei das Bild doch recht eindeutig. „Man sagt im Zweifel für den Angeklagten. Aber wir haben keinen Zweifel. Die Gesamtschau auf alle Indizien lässt nicht den geringsten Zweifel zu.“ 

Der Anklagte schwieg beharrlich

Heinz Josef M. hatte den gesamten Prozess über beharrlich geschwiegen – sogar zu seinem Lebenslauf. Schon die Verlesung der Anklageschrift hatte er zu Prozessbeginn wort- und regungslos zur Kenntnis genommen. Wie mehrfach berichtet, wurde ihm zur Last gelegt, den Rentner Helmut P. zuerst mit einer Limoflasche brutal geschlagen und anschließend erwürgt zu haben. Wie der nur 47 Kilo schwere und sehr kleine Helmut P. genau zu Tode kam an jenem 13. August 2012, das hatte das Obduktionsergebnis eindeutig belegt.

Und auch DNA-Spuren und Fingerabdrücke weisen auf Heinz Josef M. als Täter hin. In beiden Fällen allerdings konnten die Gutachter des Landeskriminalamtes nicht ausschließen, dass die vorhandenen Spuren auch auf andere Weise entstanden sein können. Unwahrscheinlich zwar, aber möglich, dass Heinz Josef M. die Limoflasche nur berührt und nicht als Schlaginstrument benutzt hat. Ebenso unwahrscheinlich, aber möglich, dass die DNA-Spuren, die man beim Opfer gefunden hatte, nicht von einer Kampf stammen, sondern durch alltägliche Berührungen.

Schließlich war auch der Hauptbelastungszeuge, der Heinz Josef M. angeblich unmittelbar nach der Tat aus  der Wohnung des Opfers hatte kommen sehen, sich vor Gericht nicht ganz sicher, sondern nur – wie er zu Protokoll gab – zu 90 Prozent. Die Zeugen der Anklage schließlich, die im Laufe des Verfahrens ausgesagt hatten, entpuppten sich oft als Zeugen der Verteidigung. Denn nach deren Aussagen ist Heinz Josef M. ein ruhiger, besonnener Mensch, „ehrlich und lieblich“, wie es eine Zeugin formuliert hatte. Und dieses Bild hatten auch die beiden psychologischen Gutachter abgegeben. Keine Anzeichen für Aggressionspotenzial.

Die Fakten also klafften weit auseinander in diesem Indizienprozess. Und so war es auch nicht verwunderlich, dass Staatsanwalt Jürgen Staudt in seinem Plädoyer 13 Jahre Haft für Heinz Josef M. gefordert hatte, während die Pflichtverteidigerin Andrea Kremer auf Freispruch plädierte. Das Urteil lautete schließlich auf zwölf Jahre Haft. Und das ist nun rechtskräftig.

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