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Verteidigerin Andrea Kremer hat im Verfahren gegen Heinz Josef M. Revision beantragt 

„Ja Herr M., Sie wissen ja selbst am besten, dass sie es waren.“ Mit diesen Worten schloss Richter Paul Weingartner in der vergangenen Woche seine Urteilsbegründung in einem ausufernden, an Zeugenaussagen reichen Indizienprozess. Zu zwölf Jahren Haft hatte er Heinz Josef M. wegen Totschlags verurteilt. Rechtskräftig indes ist das Urteil noch nicht. Denn Verteidigerin Andrea Kremer hat Revision gegen das Urteil eingelegt.

„Wenn man nur die negativen Fakten sieht, kann man schon zu so einem Urteil kommen“, hatte sie gleich nach der Urteilsverkündung gesagt. In der Tat fehlte ja auch am Ende eines langen Verfahrens der eine unwiderlegbare Beweis für die Schuld des Angeklagten. In der Zusammenschau aller Fakten indes, so hatte es der vorsitzende Richter begründet, könne es keinen Zweifel daran geben, dass der Rentner Helmut P. von Heinz Josef M. getötet worden war.

Zweifel indes hat Andrea Kremer sehr wohl. Denn weder der Hauptbelastungszeuge konnte Heinz Josef M. eindeutig als jenen Mann identifizieren, der nach der Bluttat die Wohnung von Helmut P. verlassen hatte. Noch die Fingerabdrücke und DNA-Spuren waren so eindeutig, dass sie nicht auch eine andere Sichtweise zuließen.

Die Indizien für sich genommen ließen sich, das hatte auch Paul Weingartner mehrmals betont, durchaus in Zweifel ziehen. Nicht aber in der Zusammenschau. Da sei das Bild doch recht eindeutig. „Man sagt im Zweifel für den Angeklagten“, so der vorsitzende Richter, „aber wir haben keinen Zweifel. Die Gesamtschau auf alle Indizien lässt nicht den geringsten Zweifel zu.“

Ob das auch in der nächsten Instanz Bestand hat, das muss nun das Revisionsverfahren zeigen. 

 

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