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Im so genannten Rentnermordprozess gegen Heinz Josef M. waren heute die Gutachter an der Reihe – Aber weder die Fingerabdrücke noch die DNA-Gutachten ergaben ein zweifelsfreien Hinweis auf dessen Täterschaft 

Von Michael Schmatloch 

Wie mühsam ein Indizienprozess sein kann, das bewies heute einmal mehr der dritte Verhandlungstag gegen Heinz Josef M., dem zur Last gelegt wird, im August vergangenen Jahres den Rentner Helmut P. aus der Ingolstädter Hollarstraße zuerst mit einer Limoflasche brutal geschlagen und dann erwürgt zu haben. Denn nachdem vorgestern erst einer der Hauptbelastungszeugen, Gerhard S., nicht eindeutig sagen konnte, ob der Mann, den er am Tatort gesehen hatte, Heinz Josef M. war, so lieferten heute auch die Gutachter keine Belege, die dem Angeklagten die Tat zweifelsfrei nachweisen.

Denn der berühmte Satz „Es ist nicht auszuschließen“ meint eben das Gegenteil von zweifelsfrei. So kam denn der Gutachter vom Landeskriminalamt, der die Tatwaffe – die Limonadenflasche – auf Fingerabdrücke untersucht hatte, zu dem Ergebnis, dass der Abdruck des Mittelfingers der linken Hand auf der Flasche nachweisbar war. Und von der Lage auch so, dass die Flasche eindeutig am Hals gehalten wurde. Andererseits, so bekannte er nach Rückfragen, könne der Fingerabdruck auch auf andere Weise auf die Flasche gekommen sein. Beispielsweise, indem der Angeklagte sie berührte, als sie auf dem Boden lag. Zumal eben nur ein Fingerabdruck zu finden war und nicht mehrere, wie man es hätte vermuten können, wenn man die Flasche mit festem Griff in die Hand nimmt. Zudem ist Heinz Josef M. Rechtshänder. Der Fingerabdruck indes stammt von der linken Hand.

Mit dieser Limoflasche wurde auf Helmut P. eingeschlagen.

 

Nicht weniger uneindeutig auch das Gutachten seines Kollegen vom LKA, der sich mit dem Nachweis von DNA-Spuren befasst hatte. Zwar wurden unter den Fingernägeln des Opfers Helmut P. und an Fingern und Handflächen DNA-Spuren von Heinz Josef M. nachgewiesen. Und auch in der Eindeutigkeit, die belegt, dass er der „Verursacher“ der Spuren ist, wie es im Fachdeutsch heißt. Aber auf Nachfragen gestand er ein, dass sich solche DNA-Spuren unter Umständen und je nachdem, wie intensiv Helmut P. sich die Hände gewaschen habe, nicht unbedingt vom Tag der Tat stammen müssen. Zudem könne man zwar beweisen, dass diese Spuren von Heinz Josef M. stammen, nicht aber sagen, worum es sich dabei handelt, ob die DNA auf Spuren von Blut, Haut oder Speichel zurückzuführen sei. Und weiter sei es auch nicht auszuschließen, dass solche Spuren, wie sie bei dem Opfer gefunden wurden, durch alltägliche Berührungen wie beispielsweise Handschütteln zustande kämen. Unwahrscheinlich zwar, wie der Gutachter meinte, aber eben nicht auszuschließen.

Vorführung der 3-D-Animation vom Tatort.

 

Ein weiteres Mal war am heutigen Vormittag am Landgericht das Landeskriminalamt an der Reihe. Und zwar mit der Präsentation eines dreidimensionalen Videoclips vom Tatort und der gesamten Wohnung des Opfers. Diese Präsentation war zwar durchaus interessant und erinnerte entfernt an ein frühes Computerspiel. Recht viel mehr als die normale Dokumentation des Tatortes ohnehin ergeben hatte, konnte diese Animation auch nicht beisteuern.

Am Nachmittag waren dann noch weitere Gutachter mit ihrem Vortrag an der Reihe, beispielsweise der Gerichtsmediziner. 

 

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