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Der Angeklagte im Rentnermord-Prozess vor dem Ingolstädter Landgericht gibt sich zugeknöpft – und muss wohl kaum mit weiteren belastenden Zeugenaussagen rechnen 

(ty) Der Winter macht auch vor dem Landgericht nicht halt. Und so dominieren auch im Verfahren gegen Heinz Josef M. Erkältung oder Grippe. Neben dem Vorsitzenden Paul Weingartner ist auch der beisitzende Richter erkennbar angeschlagen, die Verteidigerin kränkelt ein wenig. Und auch mancher Zeuge wie ein nochmals vernommener Beamter der Ingolstädter Polizei macht seine Aussagen mit deutlich angeschlagener Stimme.

Für den Angeklagten Heinz Josef M. wären sie aber auch bei voller Stimmgewalt kaum belastend gewesen. Denn der Hauptkommissar, der am Tag der Tat die Nichte des Opfers Helmut P. vernommen hatte, war eher ein Zeuge der Verteidigung. Denn er hatte die Nichte damals befragt zu den Äußerungen, die der zumindest als Hauptbelastungszeuge geplante Nachbar des Opfers ihr gegenüber gemacht haben soll. Und sie hatte damals zu Protokoll gegeben, dass der besagte Hauptzeuge ihr gesagt habe, er hätte einen Mann aus der Wohnung  des Opfers kommen sehen, den er schon einmal vorher mit einem Farbeimer im Treppenhaus getroffen hatte. Prompt wurde im August 012 ja auch der Neffe des Opfers Helmut P. verhaftet, der seinem Onkel indes lediglich geholfen hatte, die Wohnung zu streichen. Dank eines lückenlosen Alibis wurde dieser Neffe ja auch einen Tag nach seiner Verhaftung wider auf freien Fuß gesetzt.

Einen Hinweis indes auf einen anderen Mann, speziell auf  Heinz Josef M. habe es  – so der Polizist – aber nicht gegeben.

Von Interesse ist die Aussage alleine schon deswegen, weil besagte Nichte vor Gericht ja ausgesagt hatte, dass in dem Gespräch mit dem Hauptzeugen auch die Rede von einem anderen Mann – möglicherweise Heinz Josef M. – gewesen sei. In diesem Punkt widersprechen sich die Aussagen der Nichte also eklatant.  Und machen deswegen der Verteidigerin von Heinz Josef M. wohl wenig Sorgen.

Ein beinahe amüsantes Detail des heutigen Verhandlungstages. Das medizinische Gutachten gibt den Todeszeitpunkt von Helmut P. an jenem 13. August wie folgt an: Zwischen 2.25 und 15.50 Uhr. Eine Spanne von gut 13 Stunden also, die auch den Vorsitzenden zu der Äußerung veranlasste: Da kann man mal sehen, was das im Fernsehen für ein Krampf ist, wenn die Gerichtsmediziner in Krimis den Todeszeitpunkt immer minutengenau bestimmen können.“

Trotz derart gelöster Stimmung im Sitzungssaal sah Heinz Josef M. indes keine Veranlassung, Angaben zu seinem Lebenslauf zu machen. Er hatte lediglich sein Einverständnis erklärt, dass man die Äußerungen dazu, die er gegenüber dem Gutachter Hubert Haderthauer gemacht habe, verlesen werden dürfen. Kein ungeschickter Schachzug der Verteidigung. Denn Richter Paul Weingartner hatte sich wohl schon darauf gefreut, den Angeklagten möglicher Weise in Widersprüche verwickeln zu können. Diese Freude indes blieb im verwehrt.

Der Prozess sieht noch weitere drei Verhandlungstage vor und wird am 5., 9. und 12. Dezember fortgesetzt.

 

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