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56-Jähriger hatte 2,2 Promille, als es in Kösching-Kasing krachte. Als dann die Polizei bei ihm auf der Matte stand, kamen weitere Verstöße ans Licht.

(ty) Handfesten Ärger in mehrfacher Hinsicht hat sich am gestrigen Abend ein 56-Jähriger aus dem Landkreis Eichstätt eingehandelt. Er saß stockbesoffen am Steuer, baute in Kasing mit seinem Pkw-Anhänger-Gespann mehrere Verkehrsunfälle und machte sich aus dem Staub. Als Streifenbeamte dann bei ihm daheim anrückten, fanden sie eine unerlaubt große Cannabis-Aufzucht und verbotene Waffen sowie nicht versteuerte Zigaretten. Der Führerschein des Rausch- und Crash-Fahrers wurde von den Gesetzeshütern sofort einkassiert, mehrere Strafanzeigen folgen.

Gescheppert hatte es gegen 19 Uhr. Laut heutiger Mitteilung der Polizei war der 56-Jährige im Bereich der Bergstraße im Köschinger Ortsteil Kasing unterwegs, als er bei einem Abbiege-Vorgang mit seinem Gespann mehrmals links und rechts befindliche Zäune touchierte und diese dabei beschädigte. Das sei von einer unbeteiligten Zeugin auch beobachtet worden. Der 56-Jährige habe sich aber einfach vom Unfallort entfernt, ohne Weiteres zu veranlassen. Von Streifenbeamten sei er dann an seiner Wohnadresse angetroffen worden. Dabei sei bei ihm eine erhebliche Alkoholisierung festgestellt worden – die Rede ist von umgerechnet 2,2 Promille. 

In der Wohnung des Mannes sei von den Einsatzkräften eine "Aufzucht-Anlage mit deutlich mehr als den erlaubten drei Cannabis-Pflanzen" entdeckt worden. Zudem seien "mehrere verbotene Waffen und unversteuerte Zigaretten" festgestellt worden. Wegen des Unfalls unter Alkohol-Einfluss habe der 56-Jährige aus dem Kreis Eichstätt eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. "Sein Führerschein wurde noch vor Ort beschlagnahmt", berichtet die Verkehrspolizei-Inspektion aus Ingolstadt. Der bei dem Unfall-Geschehen entstandene Schaden wurde von den Streifenbeamten auf 500 Euro geschätzt.

Im Zuge des Strafverfahrens wegen der Rausch- und Unfall-Fahrt droht dem 56-Jährigen auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert und selbst wenn niemand verletzt wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der Vorwurf nicht selten – so auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Außerdem blühen dem Mann noch Anzeigen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie wegen Verstößen gegen das Waffen-Gesetz und das neue Konsum-Cannabis-Gesetz. 


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