Logo
Anzeige
Anzeige

Die zwei von dem vermeintlichen Opfer angezeigten Taten fanden nach Erkenntnissen der Kripo nie statt. Nun geht es um Vortäuschen von Straftaten.

(ty) Eine 28-Jährige, die zwei Vergewaltigungen in Regensburg erfunden haben soll, sitzt jetzt wegen des Vortäuschens von Straftaten hinter Gittern. Das wurde am heutigen Montag aus dem Polizeipräsidium der Oberpfalz bekannt gegeben. Anfang des Jahres habe die Frau angezeigt, dass sie im Bereich des Hauptbahnhofs in einem Gebüsch vergewaltigt worden sei. Anfang September habe sie angezeigt, in einem Auto auf einem Parkplatz zum Opfer einer weiteren Vergewaltigung geworden zu sein. "Beide Taten konnten durch umfangreiche Ermittlungen widerlegt werden", wurde jetzt erklärt, "und die 28-Jährige hat in diesem Zusammenhang die Falschaussagen eingeräumt."

Die Polizei betont in der Presse-Mitteilung: "Das Vortäuschen von Straftaten ist kein Kavaliersdelikt und kann schwerwiegende Folgen für die anzeigende Person selbst, aber auch für die zu Unrecht beschuldigte Person und das Umfeld haben!" Weiter heißt es aus dem Polizeipräsidium der Oberpfalz: "Vor allem die erste vermeintliche Vergewaltigung im öffentlichen Raum hatte erhebliche Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im Stadtgebiet."

Die örtliche Kriminalpolizei habe mit umfangreichen Maßnahmen und intensiven Ermittlungen versucht, die Taten aufzuklären. "Wie sich jetzt herausstellte, fanden diese so jedoch nie statt." Aufgrund des wiederholten Vortäuschens von Vergewaltigungen sei gegen die 28 Jahre alte Frau ein Haftbefehl erlassen worden. 

Laut heutiger Mitteilung war dieser Haftbefehl dann am vergangenen Mittwoch von Beamten der Kriminalpolizei-Inspektion aus Regensburg vollzogen worden. Nach der Vorführung vor der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht in Regensburg sei sie nun Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich: "Wer gegenüber den Ermittlungs-Behörden falsche Anschuldigungen anzeigt, macht sich gegebenenfalls selbst strafbar. Besonders bedenklich ist, dass damit den tatsächlichen Kriminalitäts-Opfern erneutes Leid zugefügt wird und unbegründete Sicherheits-Bedenken in der Bevölkerung entstehen können. Möglicherweise werden bei unschuldigen Personen polizeiliche Maßnahmen bis zur Haft durchgeführt."


Anzeige
RSS feed