Logo
Anzeige
Anzeige

Die Katzenschutz-Verordnung des Landkreises gilt in diesen Kommunen ab 1. März. Das bedeutet auch: Pflicht zu Kennzeichnung und Registrierung der Tiere.

(ty) In den Gemeinde-Bereich von Pfaffenhofen an der Ilm und Reichertshofen gilt ab dem März kommenden Jahres die Katzenschutz-Verordnung des Landkreises. Das bedeutet nach Behörden-Angaben, dass Katzen-Besitzer in den beiden Kommunen künftig ihre Tiere kastrieren lassen müssen, wenn diese unkontrollierten Auslauf haben und älter als fünf Monate sind. Zudem seien sie zur Kennzeichnung der Katzen mit einem Mikrochip oder einer Ohr-Tätowierung und zur Registrierung verpflichtet.

"Auch Gemeinde-Beauftragte können frei lebende Katzen kennzeichnen und kastrieren lassen, wenn die Katzen-Halterin oder der Katzen-Halter nicht innerhalb von 48 Stunden ermittelt werden kann", erklärt das Landratsamt von Pfaffenhofen. Zum Hintergrund fasst die Kreis-Behörde zusammen:

Die Stadt Pfaffenhofen und der Markt Reichertshofen hatten jeweils einen Antrag auf Aufnahme in die Katzenschutz-Verordnung des Landkreises gestellt. Diesen Anträgen habe nach eingehender fachlicher Prüfung durch das hiesige Veterinäramt stattgegeben werden können. Die Änderung werde zum 1. März 2025 wirksam.

Um die Population frei lebender Katzen langfristig kontrollieren sowie einen vorbeugenden Beitrag zum Tierschutz leisten zu können, hatte der Landkreis Pfaffenhofen die Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen – Katzenschutz-Verordnung – erlassen. Diese ist seit 1. Januar 2020 in Kraft.

Die Verordnung kommt aber laut Kreis-Behörde nicht pauschal im gesamten Landkreis-Gebiet zur Anwendung, "da eine landkreisweite Regelung unverhältnismäßig wäre". Daher sei die Aufnahme in den Geltungs-Bereich der Katzenschutz-Verordnung von der jeweiligen Kommune zu beantragen.

"Katzenmütter bekommen bis zu drei Mal im Jahr zwei bis sechs Junge", erklärt die Behörde. Die Geschlechtsreife trete mit zirka sechs Monaten ein. Unkastrierte Katzen zeugten durch diese hohe Vermehrungsrate viele Nachkommen. Verwilderte, herren- und heimatlose Katzen leben den Angaben zufolge häufig unter äußerst schlechten Bedingungen, werden oft schon krank geboren und leiden unter Mangel-Ernährung, Parasiten-Befall und Infektionen. Insbesondere in Gebieten, in denen sich verwilderte Hauskatzen ansiedeln, führe das immer wieder zu Tierschutz-Problemen.

Nachzulesen ist die Katzenschutz-Verordnung des Landkreises unter diesem Link.


Anzeige
RSS feed