Logo
Anzeige
Anzeige

Der Abschluss neuer Verträge ist zwar noch nicht möglich, das Landratsamt bittet aber die Flächen-Eigentümer darum, sich bereits zu melden.

(ty) Der Erhalt der biologischen Vielfalt gilt als eine der großen Herausforderungen dieser Zeit. "Das bayerische Vertrags-Naturschutz-Programm ist dabei ein wichtiges Instrument für die Umsetzung der bayerischen Biodiversitäts-Strategie und für den Aufbau des europäischen Schutzgebiets-Netzes", heißt es aus dem Landratsamt von Pfaffenhofen. Und Kreis-Oberhaupt Albert Gürtner (FW) betont: "Mit dem Vertrags-Naturschutz-Programm werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und optimiert." Der Abschluss von Verträgen im Rahmen des bayerischen Vertrags-Naturschutz-Programms ist laut aktueller Mitteilung der Landkreis-Behörde von 10. Januar bis 27. Februar nächsten Jahres möglich. Nachfolgend die Details und Hintergründe sowie weitere Informationen.

"Landwirte, die im Rahmen des Förder-Programms auf freiwilliger Basis ihre Flächen fünf Jahre nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für ihre Leistung ein angemessenes Entgelt", fasst das Landratsamt zusammen. "Es honoriert die auf Naturschutz-Ziele abgestimmte Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Äckern und Teichen in ökologisch wertvollen Gebieten." Die Vorbereitungen für die bevorstehende Antrags-Phase "laufen auf Hochtouren", wurde jetzt aus dem Landratsamt erklärt.

Wenngleich der Abschluss von neuen Kontrakten nach Angaben der Unteren Naturschutz-Behörde am Landratsamt von Pfaffenhofen erst im oben genannten Zeitraum möglich ist, heißt es in einer aktuellen Mitteilung: "Aufgrund der vielen auslaufenden Vereinbarungen und des damit zu erwartenden hohen Antrags-Aufkommens wird aber gebeten, bereits jetzt Kontakt mit der Unteren Naturschutz-Behörde aufzunehmen, um die Förderfähigkeit von bisher nicht geförderten Flächen und die weiteren Förder-Möglichkeiten von auslaufenden Vereinbarungen abzuklären."

Im Kreis Pfaffenhofen liege der Schwerpunkt auf dem Erhalt der traditionell extensiv bewirtschafteten Kultur-Landschaft als Lebensraum zahlreicher bedrohter Tier- und Pflanzenarten. "Landwirte, die sich für das Vertrags-Naturschutz-Programm entscheiden, setzen sich mit ihrer Arbeit für den Arten- und Biotopschutz im Landkreis ein", sagt Landrat Gürtner. "Um den Artenverlust zu stoppen, ist sowohl die Verlängerung auslaufender Verträge, als auch die Aufnahme weiterer Flächen in das Förder-Programm wünschenswert." Die heute vielfach bedrohten Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten könnten so erhalten werden.

Alle Vertrags-Teilnehmer aus dem Jahr 2020, deren Flächen für eine Aufnahme in die neue Förder-Periode von 2025 bis 2029 in Betracht kommen, wurden laut Landratsamt bereits von der Unteren Naturschutz-Behörde kontaktiert und um eine Rückmeldung an das für die Flächenbewertung beauftragte Ingenieur-Büro "H&S" zu dem jeweils angepassten Maßnahmen-Konzept gebeten.

"Basierend auf dieser Rückmeldung erhalten diese Flächen-Bewirtschafter unaufgefordert das für die endgültige Antragstellung notwendige Bewertungs-Blatt per Post oder E-Mail zugesandt", heißt es weiter. "Bisherige Vertragsnehmer, die noch keine Rückmeldung auf eine versandte Abfrage gegeben haben, werden gebeten, diese noch innerhalb der gesetzten Frist an das beauftragte Ingenieur-Büro zu übermitteln."

Alle neu Interessenten könnten ihre Anfragen zur Flächen-Bewertung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden. Die Anfragen würden dann von der Unteren Naturschutz-Behörde ebenfalls an das beauftragte Ingenieur-Büro weitergeleitet. "Von dort erhalten die Bewirtschafter auch die entsprechende Rückmeldung zur Förderfähigkeit der Fläche und den möglichen Maßnahmen", so das Landratsamt. "Sofern eine Förderung gewünscht ist, wird auch in diesem Fall ein entsprechendes Bewertungs-Blatt ausgestellt."

Die im Bewertungs-Blatt enthaltenen Daten werden nach Behörden-Angaben zeitgleich elektronisch an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) übertragen. Über den "iBalis"-Account könnten die Bewirtschafter die vereinbarten Maßnahmen noch einmal einsehen sowie diese final anhand des AUM-Grundantrags bestätigen. Zu beachten sei in jedem Fall, betont das Landratsamt, dass auch die endgültige Beantragung über den "iBalis"-Account bis spätestens 27. Februar 2025 durch den Bewirtschafter erfolgen müsse.

In der Mehrfach-Antrag-Phase 2025 sei dann zusätzlich ein Eintrag der geeigneten Nutzungs-Codes (NC) bei den für das Vertrags-Naturschutz-Programm vorgesehenen Feldstücken erforderlich. Sofern hierzu Fragen auftreten, können diese laut Landratsamt direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geklärt werden.

Auch hinsichtlich der weiteren Möglichkeiten zur ökologischen Bewirtschaftung von Feldstücken im Rahmen des Kultur-Landschafts-Programms (Kulap) und der aufgrund der "Gemeinsamen Agrar-Reform" 2023 in der ersten Säule als Öko-Regelungen (ÖR) zu beantragenden Förderungen können die Bewirtschafter laut Landratsamt direkt mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kontakt treten.

Ein besonderes Augenmerk sollte nach Angaben der Behörde bei der Planung der ökologischen Bewirtschaftung von Feldstücken darauf gelegt werden, "dass die Maßnahmen aus unterschiedlichen Förder-Programmen (VNP, KULAP, Öko-Regelungen) kombiniert werden können, damit bei der zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Mehrfach-Antrag-Stellung keine Unstimmigkeiten auftreten".


Anzeige
RSS feed