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Bei Verkehrs-Verstößen kann ein Bußgeld von bis zu 100 Euro fällig werden; bei einem Unfall droht zudem eine Strafanzeige. Was Sie wissen und beachten sollten. 

(ty) Damit die weihnachtliche Freude nicht durch Unfälle getrübt wird, gibt die Polizei wichtige und konkrete Hinweise zum Transport von Christbäumen. Ob im Auto, auf dem Fahrrad oder im Anhänger: Eine sorgfältige Sicherung ist unerlässlich, betonen die Ordnungshüter. Wer die Vorschriften beachte, der schütze nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Der sichere Transport des Baumes sei entscheidend, um Gefahren auf den Straßen zu vermeiden. Ein Weihnachtsbaum müsse während der Fahrt so gesichert sein, dass er weder verrutschen noch herunterfallen könne. Für ungesicherte Weihnachtsbäume könne ein Bußgeld von bis zu 100 Euro fällig werden; bei einem Verkehrsunfall drohe zudem eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Nachfolgend weitere Hinweise und Erläuterungen.

Optimal wäre aus Sicht der Polizei ein Transport im Fahrzeug-Inneren, beispielsweise durch das Umklappen der Rücksitzbank, "damit Sie sich und den Baum sicher nach Hause bringen können". Reiche der Platz im Kofferraum nicht aus, sei ein Dachträger ideal, um den Baum sicher mit Spanngurten zu befestigen. Sei kein Dachträger vorhanden, müsse der Baum dennoch sicher auf dem Fahrzeug-Dach befestigt werden, mahnen die Gesetzeshüter.

"Hier empfiehlt es sich, eine schützende Decke als Unterlage zu verwenden, um den Autolack vor Kratzern zu schützen, und stabile Spanngurte zu nutzen, die an festen Punkten wie der Dachreling oder den Türrahmen des Autos angebracht werden können selbst bei einer Vollbremsung mit nur 20 km/h kann ein ungesicherter Baum zu einem gefährlichen Geschoss werden." Ein festes Netz schütze zudem vor abgebrochenen Ästen durch den Fahrtwind.

"Achten Sie auch auf die Gesamthöhe Ihres Fahrzeugs mit Baum, um Beschädigungen bei Brücken, Unterführungen oder Schildern zu vermeiden", rät die Polizei weiter und weist außerdem auf die rechtlichen Vorgaben hin. Damit der Weihnachtsbaum sicher und gesetzeskonform transportiert werde, seien folgende Vorschriften zu beachten:

♦ Maximale Fahrzeugmaße mit Baum: Breite 2,55 Meter, Höhe vier Meter.

♦ Überstand nach vorn: Bis auf eine Höhe von 2,5 Metern dürfe der Christbaum nicht nach vorn über das Fahrzeug herausragen.

♦ Überstand nach hinten: "Bei einer Strecke von bis zu 100 Kilometern maximal drei Meter, bei längeren Strecken maximal 1,5 Meter", erklärt die Polizei.

♦ Sichtbarkeit: "Der Baum darf keine Kennzeichen oder Beleuchtungs-Einrichtungen verdecken", heißt es weiter.

♦ Kennzeichnung bei Überstand: Rage der Christbaum mehr als einen Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinaus, müsse er entsprechend gekennzeichnet werden. Dies könne erfolgen durch

  • eine hellrote, mindestens 30 auf 30 Zentimeter große Fahne erfolgen, die durch eine Querstange auseinandergehalten werde,
  • ein gleichgroßes, hellrotes Schild, das quer zur Fahrbahn pendelnd aufgehängt werde, oder
  • einen senkrecht angebrachten, zylindrischen, hellroten Körper mit einer Höhe von 30 Zentimetern und einem Durchmesser von 35 Zentimetern.

Die Anbringung dieser Sicherungsmittel darf laut Polizei maximal 1,5 Meter über der Fahrbahn erfolgen. Falls erforderlich, wie zum Beispiel bei Dämmerung oder Dunkelheit, seien zusätzlich eine rote Rückleuchte und ein roter Rückstrahler anzubringen, wobei diese nicht höher als 90 Zentimeter sein dürften. "Ragt der Christbaum auf einer Seite mehr als 40 Zentimeter über die Fahrzeug-Leuchten hinaus, muss er gesondert gekennzeichnet werden", betonen die Gesetzeshüter.

"Auch beim Transport mit dem Fahrrad gelten die genannten Sicherheitsvorkehrungen", wird betont:

  • "Die Ladung muss fest gesichert sein, damit sie bei Brems-Manövern oder Ausweich-Bewegungen nicht verrutscht oder herunterfällt.
  • Der Baum darf seitlich höchstens 40 Zentimeter über das Fahrrad hinausragen, sofern keine zusätzliche Beleuchtung angebracht ist."
  • Lastenräder bieten sich aus Sicht der Polizei besonders an, da sie stabiler sind. Eine sichere Befestigung sowie freie Sicht in alle Richtungen seien dabei Pflicht.

Die Polizei appelliert abschließend: "Mit einer sorgfältigen Sicherung des Weihnachtsbaums schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer." Für ungesicherte Weihnachtsbäume könne ein Bußgeld von bis zu 100 Euro verhängt werden. Achtung: "Bei einem Verkehrsunfall droht zudem eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs."


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