Laut Polizei hatte der 61-Jährige fast 1,4 Promille intus. Sein Führerschein wurde gleich einkassiert, ein Strafverfahren folgt.
(ty) Ein betrunkener Getränke-Lieferant hat am gestrigen Vormittag mit seinem Lastwagen in Burgheim (Kreis Neuburg-Schrobenhausen) einen Verkehrsunfall gebaut und sich damit handfesten strafrechtlichen Ärger eingehandelt. Laut heutiger Mitteilung der Polizei bemerkte eine 58 Jahre alte Einheimische daheim einen Schaden in Höhe von etwa 3000 Euro an ihrem Pkw. Daraufhin sei sie zur mutmaßlichen Unfallstelle am Marktplatz von Burgheim zurückgekehrt. Dort sei ihr Wagen zuvor abgestellt gewesen – und dort habe sie dann auch den Lkw als mutmaßliches Verursacher-Fahrzeug festgestellt.
Von den hinzugerufenen Streifenbeamten seien anschließend vor Ort auch "eindeutige Beschädigungen an der Bordwand des Getränke-Lkw festgestellt" worden. Der Laster sei zwischenzeitlich von dem Lkw-Lenker umgeparkt worden. Im Zuge der Unfall-Aufnahme sei bei dem 61-Jährigen aus Oberhausen bei Neuburg an der Donau dann Alkohol-Geruch festgestellt worden. Ein freiwilliger Atem-Test habe bei dem Mann einen Wert in Höhe von knapp 1,4 Promille ergeben. Der Lkw-Fahrer musste deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen; außerdem wurde sein Führerschein sichergestellt.
Den wird er wohl so schnell nicht wiedersehen. Denn im Zuge des Strafverfahrens, das ihn nun erwartet, droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Gegen den 61-Jährigen wird laut heutiger Mitteilung der Polizei wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen Unfallflucht ermittelt. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der Vorwurf nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs.