Der 18-Jährige soll in ein Gartenhaus bei Pfaffenhofen eingebrochen sein und dort ein Motorrad geklaut haben. Für die Polizei ist er kein unbeschriebenes Blatt.
(ty) Laut heutiger Mitteilung der Polizeiinspektion von Pfaffenhofen ist ein "amtsbekannter Serientäter" aus dem Gemeinde-Bereich von Hohenwart am gestrigen Samstag im Rahmen von Ermittlungen wegen des Diebstahls eines Motorrads festgenommen worden. Den Angaben zufolge führten die polizeilichen Erkenntnisse zunächst zur Durchsuchung seines Wohnanwesens sowie anschließend zur Festnahme des 18-Jährigen. Gegen ihn werde nun strafrechtlich wegen eines schweren Diebstahls ermittelt.
Der Geschädigte, ein an der Marienstraße in Pfaffenhofen-Niederscheyern wohnhafter Mann, hatte nach Angaben der Polizei im November dieses Jahres eine Anzeige auf "Ebay" geschaltet, weil er sein Honda-Motorrad verkaufen wollte. Auf diese Anzeige hin habe sich der 18-Jährige unter falschem Namen gemeldet. Er habe Kauf-Interesse bekundet sowie die Maschine am 15. November besichtigt. Am gestrigen Samstag, 21. Dezember, habe der Mann aus Niederscheyern dann festgestellt, dass sein Gartenhaus aufgebrochen und das Kraftrad im Wert von 4500 Euro entwendet worden sei.
Die Tatzeit konnte laut Polizei auf den Zeitraum zwischen Sonntag, 15. Dezember, und gestern, 21. Dezember, eingegrenzt werden. Aufgrund eines Hinweises sowie der angesichts Tatsache, dass der 18-Jährige "bereits wegen ähnlicher Delikte amtsbekannt" sei, habe sich der Verdacht gegen ihn erhärtet. Im Zuge einer noch gestern veranlassten Durchsuchung habe die gestohlene Cross-Maschine dann in der Garage des mutmaßlichen Täters ausfindig gemacht werden können. Das Motorrad sei von den Einsatzkräften sichergestellt worden.
"Der überführte Dieb wurde noch am gleichen Tag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Ingolstadt festgenommen", teilte die Polizeiinspektion aus Pfaffenhofen am heutigen Sonntag mit. Gegen den mutmaßlichen Täter werde nun strafrechtlich wegen eines besonders schweren Falls von Diebstahl eines Kraftrades ermittelt. "Der Fall wird vor Gericht verhandelt", so die Gesetzeshüter.
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