Die IHK weist auf etliche Regelungen hin, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, und bietet umfangreiche Detail-Informationen.
(ty) Elektronische Rechnung, Steuer-Änderungen, neuer Mindest-Lohn und die Melde-Pflicht für elektronische Kassen-Systeme – zum bevorstehende Jahreswechsel gibt es etliche Änderungen, die Unternehmer und Selbstständige im Blick haben sollten. Darauf hat die IHK für München und Oberbayern hingewiesen. Nachfolgend ein kleiner Überblick. Eine detaillierte Übersicht sowie nähere Informationen zu den insgesamt mehr als ein Dutzend neuen Regelungen, die zum neuen Jahr in Kraft treten, hat die IHK außerdem auf ihrer Internet-Seite zusammengestellt (Link siehe unten).
Zum 1. Januar 2025 führt der Gesetzgeber unter anderem die Pflicht zum Empfang von elektronischen Rechnungen ein. "Alle Unternehmen sind damit ihren inländischen Geschäftskunden gegenüber verpflichtet, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können", erklärt die IHK. Im öffentlichen Auftragswesen sei schon vielfach auf die E-Rechnung umgestellt worden. Zudem tritt am 1. Januar die Reform der Grundsteuer in Kraft; in Bayern kommt bekanntlich ein wertunabhängiges Flächen-Modell zum Einsatz.
Das Bürokratie-Entlastungs-Gesetz führt laut IHK zu einer Vereinfachung für Hotels und Pensionen: Künftig entfalle der Meldeschein für inländische Gäste. Auch eine digitale Erhebung der Daten sei nicht mehr notwendig. Für ausländische Gäste bleibe die Melde-Pflicht indes bestehen. Außerdem sehe das Bürokratie-Entlastungs-Gesetz vor, dass die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungs-Fristen für Buchungs-Belege, wie beispielsweise Rechnungen und Konto-Auszüge, von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.
Die detaillierte Übersicht der IHK gibt es unter diesem Link.