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32 Jahre alte Pkw-Lenkerin hatte 1,4 Promille und erlitt mittelschwere Verletzungen. Ihr Führerschein wurde sofort einkassiert.

(ty) Eine betrunkene Pkw-Lenkerin hat in der Nacht zum heutigen Sonntag im Gemeinde-Gebiet von Reichertshofen einen schweren Verkehrsunfall gebaut. Laut Polizei überschlug sich die 32-Jährige, die zunächst auf der Autobahn A9 in Richtung Norden unterwegs war, gegen 0.30 Uhr an der Anschlussstelle Langenbruck mit ihrem Auto und schrottete dieses dadurch. Die Frau selbst habe mittelschwere Verletzungen erlitten. Ihr Führerschein wurde einkassiert, ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet.

Wie die Verkehrspolizei-Inspektion aus Ingolstadt berichtet, hatte die aus dem Landkreis Unterallgäu stammende Frau die A9 bei Langenbruck verlassen und war vermutlich zu schnell dran. In der Rechts-Kurve der Abfahrt sei der Pkw nach links von der Strecke abgekommen. Der Wagen sei mit der Leitplanke kollidiert und habe sich daraufhin überschlagen. Nach Angaben der Polizei war die Fahrbahn zum Unglücks-Zeitpunkt trocken. Von den angerückten Streifenbeamten sei bei der 32-Jährigen zunächst Alkohol-Geruch festgestellt worden. Ein noch vor Ort durchgeführter Atem-Test habe einen Wert von 1,41 Promille ergeben.

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Deshalb musste die 32-Jährige, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Die Frau habe von dem Unfall-Geschehen mittelschwere Verletzungen davongetragen; sie sei vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht worden. "Der Pkw wurde durch den Verkehrsunfall rundherum beschädigt. Der entstandene Schaden wird mit zirka 50 000 Euro beziffert, was einem wirtschaftlichen Totalschaden gleichkommt", heißt es in einer Presse-Mitteilung der Polizei. Der Führerschein der Pkw-Lenkerin sei sichergestellt worden. Den wird sie vermutlich so schnell nicht wiedersehen. 

Denn im Zuge des Strafverfahrens, das ihr jetzt  bevorsteht, droht ihr auch der Entzug ihrer Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten – so auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben der Polizei und dem Rettungsdienst waren auch die Feuerwehren aus Geisenhausen, Wolnzach und Eschelbach im Einsatz. 

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