Weil ein Nachbar gegen die Verschattungswirkung des Landratsamt-Anbaus klagt, herrscht hier seit gut fünf Monaten Baustopp – am 23. Juli kommt das Verwaltungsgericht zum Ortstermin und für eine mündliche Verhandlung nach Pfaffenhofen
Von Tobias Zell
Seit über fünf Monaten ruhen nun schon die Bauarbeiten auf der Rückseite des Pfaffenhofener Landratsamts. Bekanntlich hat das Verwaltungsgericht München auf den Eilantrag eines Nachbarn hin einen Baustopp verhängt. Der Anlieger will nämlich den Schatten nicht hinnehmen, den der neue Behördenbau-Giebel über sein Haus wirft. Deshalb hat sich das Verwaltungsgericht mit dem Fall zu befassen. Und weil alle zwischenzeitlichen Versuche des Landkreises, die Kuh vom Eis zu holen, offensichtlich bislang ohne greifbares Ergebnis geblieben sind, geht alles weiterhin seinen Gang. Das Verwaltungsgericht hat nun für 23. Juli, 15.30 Uhr, einen Ortstermin sowie eine mündliche Verhandlung in Pfaffenhofen anberaumt. Es geht dabei um eben die Klage gegen die Errichtung des Giebels beim so genannten Bauteil B des Landratsamts; auf der Nordseite zum Hofberg hin. Das teilte das Landratsamt heute mit.
Theoretisch ist es freilich möglich, dass sich beide Seiten bis dahin doch noch einigen und die Klage damit vom Tisch ist. Aber danach sieht es wohl nicht aus. Nach Informationen unserer Zeitung hat sich der Landkreis – parallel zu dem laufenden juristischen Vorgang – sogar überlegt, das Problem in der Form zu lösen, dass man das Gebäude dem klagenden Nachbarn kurzerhand abkauft. Deshalb wurde auch bereits ein Sachverständigen-Gutachten eingeholt, um den Wert des Hauses zu ermitteln. Doch zum Abschluss eines Kaufvertrags braucht es zwei Seiten, die sich einig sind. Und bislang ist eben noch keine Einigung erzielt worden – sonst müsste sich ja das Verwaltungsgericht gar nicht mehr mit dem Fall befassen.
Sollte es zu keiner außergerichtlichen Einigung mehr kommen, dann hat schließlich das Verwaltungsgericht ein Urteil zu sprechen. Und das hat freilich rein aus baurechtlicher Sicht zu befinden. Dabei geht es dann nur – außer es gibt noch weitere Anträge des Klägers – um den Giebel in dem aktuellen Ausmaß. Kommt der Gericht zu dem Schluss, dass der Giebel rechtmäßig ist, dann darf er stehenbleiben. Entscheidet es, dass der Giebel nicht dem Baurecht entspricht, weil er etwa eine unzulässige Beeinträchtigung des Nachbarn darstellt, dann muss er weg. Im Falle dessen, dass der Giebel stehenbleiben darf, könnte aber der Nachbar möglicherweise auf zivilrechtlichem Wege versuchen, eine Entschädigung zu erstreiten. Denn öffentliches Baurecht und Zivilrecht sind eben zwei verschiedene Schienen.
Im hinteren Teil der Landratsamt-Baustelle herrscht Stillstand – das Verwaltungsgericht hat einen Baustopp verhängt.
Das Pfaffenhofener Landratsamt wird derzeit für insgesamt 17 Millionen Euro generalsaniert und erweitert. Über die künftige Optik des Hauptgebäudes ist viel und kontrovers diskutiert worden – endgültig entschieden ist ja immer noch nicht definitiv, wie die dem Hauptplatz zugewandte Fassade, also die Vorderseite, künftig aussehen soll. Eine Aufstockung wird, wie berichtet, wohl keine Mehrheit finden. Doch das ist längst nicht mehr das brisanteste Thema auf der Baustelle im Herzen der Kreisstadt. Denn es gibt ja den Giebel-Rechtsstreit auf der Rückseite. Das Verwaltungsgericht München hatte dem Eilantrag des Nachbarn stattgegeben und einen sofortigen Baustopp verhängt.
„Mit Beschluss vom 30. Januar 2014 hat das Bayerische Verwaltungsgericht München die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Baugenehmigung für den Bauteil B am Hofberg angeordnet“, hieß es damals aus dem Landratsamt. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Erfolgsaussichten der Klage offen sind. Und mit dem Baustopp soll, vereinfacht gesagt, auch verhindert werden, dass aufwändig weitergebaut wird und am Ende möglicherweise der umstrittene Teil wieder weg muss. Im Fokus des Rechtsstreits stehen die Giebelspitze Nord beim so genannten Bauteil B – und ganz praktisch die von ihm ausgehende Verschattungswirkung.
Seit über fünf Monaten ruhen nun also die Arbeiten in diesem Bereich. Während auf der Baustelle nichts mehr geht, herrschte aber bei den von beiden Seiten eingeschalteten Anwälten rege Betriebsamkeit. Wie die Pressestelle des Landratsamts vor rund vier Wochen auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, liefen damals gerade Verhandlungen zwischen beiden Parteien. „Dabei werden verschiedene Vergleichsalternativen monetär bewertet“, hieß es damals. Weitere Details waren nicht zu erfahren ebenso nicht zu erfahren, wie eine Antwort auf die Frage, wann diese Verhandlungen abgeschlossen sein werden. Fest stand zu diesem Zeitpunkt aber längst: Das könnte ein teurer Schatten werden, den der Nachbar da beklagt.
So bleibt es weiter spannend, ob die beiden Parteien doch noch eine außergerichtliche Lösung finden oder ob es am Ende einer Entscheidung des Gerichts bedarf – und ob schlimmstenfalls daraufhin der Giebel, dessen Schattenwirkung der Nachbar beklagt, sogar wieder weg muss. Klar ist jedenfalls, dass bis zu einer – wie immer auch gearteten – Entscheidung oder Einigung auf diesem Teil der Baustelle nichts weitergehen wird. Welche Auswirkungen das auf den Zeitplan der millionenschweren Sanierung hat, ist wohl noch überhaupt nicht abzusehen. Mindestens aber dürfte sich der Zeitplan um die Dauer des Baustopps verzögern.