Logo
Anzeige
Anzeige

Pkw-Lenker (45) flog am gestrigen Morgen mit 2,3 Promille in der Justizvollzugsanstalt auf. Ihm drohen nun strafrechtliche Konsequenzen.

(ty) Wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss sich ein 45-Jähriger verantworten, der am gestrigen Vormittag sturzbetrunken mit dem Auto bei der Justizvollzugsanstalt in Neuburg an der Donau vorgefahren ist, um dort einen Häftling zu besitzen. Das berichtet heute die örtliche Polizeiinspektion. Ein Justiz-Beamter habe den aus Nürnberg stammenden Mann zuvor am Steuer des Wagen beobachtet und schließlich die Polizei eingeschaltet. Dem ertappten 45-Jährigen drohen nun empfindliche strafrechtliche Konsequenzen.

Gegen 8.05 Uhr sei der 45-Jährige bei der Justizvollzugsanstalt an der Sudetenlandstraße erschienen, ist im Polizei-Bericht zu lesen. Im Zuge der Einlass-Kontrolle stellten die Justiz-Beamten den Angaben zufolge deutlichen Alkohol-Geruch bei dem Mann fest. "Da der 45-Jährige zuvor beobachtet wurde, wie er vor die Justizvollzugsanstalt gefahren ist, wurde die Polizei verständigt", heißt es weiter. Bei der anschließenden Kontrolle habe sich der Verdacht bestätigt. Ein Atem-Test habe einen Alkohol-Pegel von 2,3 Promille ergeben.

Der Nürnberger sei außerdem gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, teilte die Polizei mit. Im Krankenhaus in Neuburg an der Donau musste der 45-Jährige eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Streifenbeamte übergaben die Auto-Schlüssel schließlich an die fahrtüchtige Beifahrerin, so ein Polizei-Sprecher. Dem 45-Jährigen blüht nun eine Strafverfahren.


Anzeige
RSS feed